Zum Inhalt springen

Anhörungsbogen im Strafverfahren – wie du richtig reagierst

Ein Anhörungsbogen oder eine schriftliche Anhörung als Beschuldigter gibt dir Gelegenheit, dich zum Tatvorwurf zu äußern – verpflichtet dich dazu aber nicht. Der sicherste Weg ist meist: nur die Personalien angeben, zur Sache schweigen und über einen Anwalt Akteneinsicht nehmen, bevor du dich äußerst.

In wenigen Minuten zu deinen nächsten Schritten und den passenden fertigen Texten – kostenlos:

Recht auf Anwalt prüfen

Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Du musst im Anhörungsbogen nur die Angaben zur Person machen, nicht zur Sache. Dein Schweigen darf dir nicht zum Nachteil ausgelegt werden (§ 136 StPO).
Eine schriftliche Stellungnahme kann sinnvoll sein – aber erst nach Akteneinsicht und am besten über einen Anwalt. Vorschnelle Angaben schaden im Strafverfahren oft mehr, als sie nutzen.

Was du jetzt tun solltest

  1. 1

    1. Nur Personalien ausfüllen

    Trage die Angaben zur Person ein, aber äußere dich nicht zum Vorwurf.

  2. 2

    2. Frist im Blick behalten

    Eine im Bogen genannte Frist ist meist eine Gelegenheit, keine Pflicht zur Aussage – verpasst du sie, schweigst du eben.

  3. 3

    3. Anwalt einschalten

    Hol dir einen Strafverteidiger und lass Akteneinsicht beantragen, um den Vorwurf zu kennen.

  4. 4

    4. Erst dann äußern

    Ob eine schriftliche Stellungnahme sinnvoll ist, entscheidest du nach Akteneinsicht mit deinem Anwalt.

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Muss ich den Anhörungsbogen ausfüllen?

Nur die Angaben zur Person musst du machen. Zur Sache musst du nichts sagen – du hast als Beschuldigter ein Schweigerecht, und dein Schweigen darf nicht zu deinem Nachteil gewertet werden (§ 136 StPO).

Sollte ich schriftlich Stellung nehmen?

Nicht vorschnell. Eine Stellungnahme kann sinnvoll sein, aber erst nach Akteneinsicht und am besten über einen Anwalt. Ohne Kenntnis der Vorwürfe und Beweise schadet eine Äußerung oft mehr, als sie nutzt.

Was, wenn ich die Frist verpasse?

Die im Anhörungsbogen genannte Frist ist in der Regel nur eine Gelegenheit zur Äußerung, keine Pflicht. Verstreicht sie, machst du schlicht von deinem Schweigerecht Gebrauch. Das Verfahren läuft dann weiter, ohne dass dir daraus ein Nachteil entsteht.

Jetzt handeln

Wir stellen dir die fertigen Texte und die richtigen Stellen zusammen.

Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.