Handy oder Laptop beschlagnahmt – Herausgabe und Rechte
Gegenstände, die als Beweismittel in Betracht kommen, kann die Polizei sicherstellen oder beschlagnahmen. Du hast aber Rechte: Du musst Passwörter und PINs in der Regel nicht herausgeben, und gegen die Beschlagnahme kannst du eine richterliche Entscheidung verlangen sowie die Herausgabe beantragen.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Sicherstellungsverzeichnis verlangen
Lass dir genau aufschreiben, welche Gegenstände mitgenommen wurden.
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2. PIN/Passwort nicht preisgeben
Als Beschuldigter musst du Zugangsdaten in der Regel nicht herausgeben (Selbstbelastungsfreiheit).
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3. Richterliche Entscheidung beantragen
Bei Beschlagnahme ohne richterliche Anordnung kannst du die gerichtliche Bestätigung verlangen.
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4. Herausgabe betreiben
Werden die Gegenstände nicht mehr als Beweismittel benötigt, beantrage über deinen Anwalt die Herausgabe.
Daran erkennst du die Masche
- Du wirst gedrängt, die Handy-PIN 'freiwillig' zu nennen.
- Es gibt kein Verzeichnis der mitgenommenen Gegenstände.
- Die Beschlagnahme zieht sich, obwohl die Auswertung längst möglich war.
Häufige Fragen
Darf die Polizei mein Handy beschlagnahmen?
Wenn es als Beweismittel in Betracht kommt, kann es sichergestellt oder beschlagnahmt werden (§§ 94, 98 StPO). Erfolgte das ohne richterliche Anordnung, kannst du jederzeit eine richterliche Entscheidung darüber beantragen.
Muss ich die PIN herausgeben?
In der Regel nicht. Als Beschuldigter musst du dich nicht selbst belasten und daher Zugangsdaten wie PIN oder Passwort grundsätzlich nicht preisgeben. Lass dich dazu nicht drängen und hol dir anwaltlichen Rat.
Wie bekomme ich mein Gerät zurück?
Sobald der Gegenstand nicht mehr als Beweismittel benötigt wird, ist er herauszugeben. Über einen Anwalt kannst du die Herausgabe beantragen und, wenn sie verzögert wird, eine gerichtliche Entscheidung herbeiführen.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.