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Handy oder Laptop beschlagnahmt – Herausgabe und Rechte

Gegenstände, die als Beweismittel in Betracht kommen, kann die Polizei sicherstellen oder beschlagnahmen. Du hast aber Rechte: Du musst Passwörter und PINs in der Regel nicht herausgeben, und gegen die Beschlagnahme kannst du eine richterliche Entscheidung verlangen sowie die Herausgabe beantragen.

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Beweisgegenstände dürfen sichergestellt oder beschlagnahmt werden (§§ 94, 98 StPO). Wurde ohne richterliche Anordnung beschlagnahmt, kannst du jederzeit die richterliche Entscheidung beantragen.
Als Beschuldigter musst du dich nicht selbst belasten – Zugangsdaten wie PIN oder Passwort musst du daher in der Regel nicht herausgeben. Nicht mehr benötigte Gegenstände sind zurückzugeben; die Herausgabe kannst du beantragen.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Sicherstellungsverzeichnis verlangen

    Lass dir genau aufschreiben, welche Gegenstände mitgenommen wurden.

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    2. PIN/Passwort nicht preisgeben

    Als Beschuldigter musst du Zugangsdaten in der Regel nicht herausgeben (Selbstbelastungsfreiheit).

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    3. Richterliche Entscheidung beantragen

    Bei Beschlagnahme ohne richterliche Anordnung kannst du die gerichtliche Bestätigung verlangen.

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    4. Herausgabe betreiben

    Werden die Gegenstände nicht mehr als Beweismittel benötigt, beantrage über deinen Anwalt die Herausgabe.

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Darf die Polizei mein Handy beschlagnahmen?

Wenn es als Beweismittel in Betracht kommt, kann es sichergestellt oder beschlagnahmt werden (§§ 94, 98 StPO). Erfolgte das ohne richterliche Anordnung, kannst du jederzeit eine richterliche Entscheidung darüber beantragen.

Muss ich die PIN herausgeben?

In der Regel nicht. Als Beschuldigter musst du dich nicht selbst belasten und daher Zugangsdaten wie PIN oder Passwort grundsätzlich nicht preisgeben. Lass dich dazu nicht drängen und hol dir anwaltlichen Rat.

Wie bekomme ich mein Gerät zurück?

Sobald der Gegenstand nicht mehr als Beweismittel benötigt wird, ist er herauszugeben. Über einen Anwalt kannst du die Herausgabe beantragen und, wenn sie verzögert wird, eine gerichtliche Entscheidung herbeiführen.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.