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Berufsunfähigkeitsrente abgelehnt? So wehrst du dich

Du kannst aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in deinem Beruf arbeiten – aber die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht? Ablehnungen sind häufig und oft angreifbar. Lass dich von einer ersten Absage nicht entmutigen.

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Maßgeblich ist, ob du deinen zuletzt ausgeübten Beruf zu mindestens 50 % nicht mehr ausüben kannst. Viele Ablehnungen beruhen auf einer zu strengen oder unzutreffenden Bewertung – mit ärztlichen Befunden lässt sich das angreifen.
Häufige Ablehnungsgründe: angebliche 'vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung', abstrakte/konkrete Verweisung auf einen anderen Beruf oder Zweifel am Grad der Einschränkung. Diese Punkte sind oft juristisch angreifbar.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Ablehnung und Gutachten anfordern

    Verlange die ausführliche Begründung und das zugrunde liegende Gutachten – prüfe, ob es deinen Beruf und deine Einschränkungen zutreffend erfasst.

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    2. Befunde sammeln

    Stelle aktuelle ärztliche Berichte zusammen, die das Ausmaß der Berufsunfähigkeit belegen, und beschreibe deinen konkreten Arbeitsalltag.

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    3. Widersprechen

    Widersprich der Ablehnung schriftlich, sachlich und mit Belegen. Beachte etwaige Fristen in den Versicherungsbedingungen.

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    4. Rechtsrat holen

    BU-Fälle sind komplex. Eine spezialisierte Beratung (ggf. Rechtsschutz/Beratungshilfe) erhöht die Chancen deutlich.

Häufige Fragen

Wann bin ich berufsunfähig im Sinne der Versicherung?

In der Regel, wenn du deinen zuletzt konkret ausgeübten Beruf aus gesundheitlichen Gründen voraussichtlich dauerhaft zu mindestens 50 % nicht mehr ausüben kannst. Auf welchen Beruf abgestellt wird und ob eine 'Verweisung' zulässig ist, ergibt sich aus deinen Versicherungsbedingungen.

Lohnt sich der Widerspruch gegen die Ablehnung?

Häufig ja. Viele Ablehnungen beruhen auf strittigen Gutachten, einer unzulässigen Verweisung oder behaupteten Anzeigepflichtverletzungen. Mit aussagekräftigen ärztlichen Befunden und – wegen der Komplexität – anwaltlicher Hilfe lassen sich Entscheidungen oft korrigieren.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.