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Beratungshilfe – anwaltliche Beratung für 15 Euro Eigenanteil

Wer sich keinen Anwalt leisten kann, muss außergerichtlich nicht ohne Rat bleiben: Mit der Beratungshilfe übernimmt der Staat die Kosten der anwaltlichen Beratung (und teils Vertretung) außerhalb eines Gerichtsverfahrens. Für dich bleibt nur ein Eigenanteil von 15 Euro, den der Anwalt sogar erlassen kann.

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Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Beratungshilfe gibt es für die außergerichtliche Beratung, wenn du die Mittel nicht aufbringen kannst, keine andere zumutbare Hilfe besteht und die Wahrnehmung der Rechte nicht mutwillig ist (BerHG). Dein Eigenanteil beträgt höchstens 15 Euro.
Du kannst den Beratungshilfeschein vorab beim Amtsgericht beantragen oder direkt zum Anwalt gehen und ihn nachträglich beantragen lassen. Für gerichtliche Verfahren gibt es stattdessen Prozesskostenhilfe.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Anliegen klären

    Beratungshilfe deckt die außergerichtliche Beratung, etwa zu Schulden, Miet-, Sozial- oder Vertragsfragen.

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    2. Schein beim Amtsgericht holen

    Beantrage den Berechtigungsschein beim Amtsgericht deines Wohnorts (mit Nachweisen zu Einkommen und Belastungen) – oder geh direkt zum Anwalt.

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    3. Anwalt aufsuchen

    Such dir einen Anwalt, der Beratungshilfe annimmt, und lege den Schein vor. Der Eigenanteil beträgt höchstens 15 Euro.

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    4. Bei Bedarf weiter zur PKH

    Wird daraus ein Gerichtsverfahren, prüfe Prozesskostenhilfe für die nächste Stufe.

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Was kostet mich die Beratungshilfe?

Höchstens 15 Euro Eigenanteil für die anwaltliche Beratung; den kann der Anwalt sogar erlassen. Die übrigen Kosten übernimmt die Staatskasse. Voraussetzung sind geringe finanzielle Mittel.

Wie bekomme ich einen Beratungshilfeschein?

Beim Amtsgericht deines Wohnorts mit Nachweisen zu Einkommen und Belastungen. Alternativ kannst du direkt zu einem Anwalt gehen, der Beratungshilfe anbietet, und den Schein nachträglich beantragen lassen.

Gilt Beratungshilfe auch vor Gericht?

Nein. Beratungshilfe deckt die außergerichtliche Beratung und Vertretung. Für ein Gerichtsverfahren gibt es stattdessen Prozesskostenhilfe (PKH), die du gesondert beantragst.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.