Behinderten-Pauschbetrag – Steuern sparen ohne Einzelnachweise
Eine Behinderung bringt oft zusätzliche Kosten mit sich. Damit du die nicht alle einzeln belegen musst, gibt es den Behinderten-Pauschbetrag: einen festen Steuerfreibetrag, der sich nach deinem Grad der Behinderung richtet.
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Was du jetzt tun solltest
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1. GdB feststellen
Maßgeblich ist dein im Schwerbehindertenausweis/Bescheid festgestellter Grad der Behinderung.
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2. Pauschbetrag zuordnen
Die Höhe des Pauschbetrags ist nach dem GdB gestaffelt; Merkzeichen H/Bl/TBl erhöhen ihn.
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3. In der Steuererklärung angeben
Trage den Pauschbetrag in der Anlage Außergewöhnliche Belastungen ein (Nachweis: Ausweis/Bescheid).
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4. Fahrtkostenpauschale prüfen
Bei bestimmten Merkzeichen kommt zusätzlich eine Behinderten-Fahrtkostenpauschale in Betracht.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Behinderten-Pauschbetrag?
Er ist nach dem Grad der Behinderung (GdB) gestaffelt – je höher der GdB, desto höher der Pauschbetrag (§ 33b EStG). Bei den Merkzeichen 'H', 'Bl' oder 'TBl' sowie bei Pflegegrad 4 oder 5 gibt es einen deutlich erhöhten Pauschbetrag. Den jeweils aktuellen Betrag für deinen GdB solltest du für das betreffende Steuerjahr prüfen.
Muss ich meine behinderungsbedingten Kosten einzeln nachweisen?
Nein – das ist der Vorteil des Pauschbetrags: Du erhältst ihn ohne Einzelnachweis der laufenden behinderungsbedingten Kosten, allein auf Grundlage deines festgestellten GdB. Als Nachweis dient der Schwerbehindertenausweis bzw. der Feststellungsbescheid. Zusätzlich kann eine Behinderten-Fahrtkostenpauschale geltend gemacht werden.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.