Behindertenparkausweis – wer ihn bekommt und was er bringt
Ein Behindertenparkausweis kann den Alltag enorm erleichtern – mit Parkrechten, die anderen nicht zustehen. Es gibt zwei Varianten mit unterschiedlichen Voraussetzungen und Rechten: den blauen EU-Parkausweis und den orangefarbenen.
In wenigen Minuten zu deinen nächsten Schritten und den passenden fertigen Texten – kostenlos:
Parkausweis beantragen →Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen
Was du jetzt tun solltest
- 1
1. Merkzeichen prüfen
Hast du aG oder Bl (blauer Ausweis) bzw. erfüllst du die Voraussetzungen für den orangefarbenen Ausweis?
- 2
2. Antrag stellen
Beantrage den Parkausweis bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde (oft im Bürgeramt).
- 3
3. Nachweise beilegen
Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen und ärztliche Unterlagen einreichen.
- 4
4. Bei Ablehnung widersprechen
Wird der Ausweis abgelehnt, kannst du Widerspruch einlegen (Frist beachten).
Häufige Fragen
Wer bekommt einen Behindertenparkausweis?
Den blauen EU-Parkausweis erhalten in der Regel Menschen mit dem Merkzeichen aG (außergewöhnliche Gehbehinderung) oder Bl (blind). Für den orangefarbenen Parkausweis gilt ein erweiterter Personenkreis (z. B. bestimmte Merkzeichen-Kombinationen oder schwere Erkrankungen). Maßgeblich sind die Feststellungen im Schwerbehindertenausweis.
Was darf ich mit dem Parkausweis?
Mit dem blauen EU-Parkausweis darfst du unter anderem auf gekennzeichneten Behindertenparkplätzen parken und genießt weitere Parkerleichterungen (auch im europäischen Ausland). Der orangefarbene Ausweis gewährt einzelne Erleichterungen, aber nicht das Parken auf den eigentlichen Behindertenparkplätzen.
Jetzt handeln
Wir stellen dir die fertigen Texte und die richtigen Stellen zusammen.
Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.