Behandlungsfehler – wer was beweisen muss und wie du vorgehst
Bei einem vermuteten Behandlungsfehler musst du grundsätzlich Fehler, Schaden und Ursächlichkeit beweisen. Es gibt aber wichtige Erleichterungen: Bei groben Behandlungsfehlern oder Dokumentations- und Aufklärungsmängeln kehrt sich die Beweislast oft um. Außerdem hilft der Medizinische Dienst kostenlos mit einem Gutachten.
In wenigen Minuten zu deinen nächsten Schritten und den passenden fertigen Texten – kostenlos:
Recht auf Anwalt prüfen →Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen
Was du jetzt tun solltest
- 1
1. Unterlagen sichern
Fordere deine vollständige Patientenakte an – du hast Anspruch auf Einsicht und Kopien.
- 2
2. MD-Gutachten nutzen
Bitte deine Krankenkasse, über den Medizinischen Dienst kostenlos ein Gutachten zum vermuteten Behandlungsfehler einzuholen.
- 3
3. Fristen/Verjährung beachten
Ansprüche verjähren (in der Regel drei Jahre ab Kenntnis). Warte nicht zu lange mit der Klärung.
- 4
4. Anwalt einschalten
Bei ernsthaften Anhaltspunkten und höheren Schäden ist anwaltliche Unterstützung sinnvoll, um Schmerzensgeld und Schadensersatz durchzusetzen.
Daran erkennst du die Masche
- Die Patientenakte ist lückenhaft oder wird nur zögerlich herausgegeben.
- Über Risiken eines Eingriffs wurdest du nicht ausreichend aufgeklärt.
- Es traten Komplikationen auf, die dir niemand erklärt.
Häufige Fragen
Wer muss einen Behandlungsfehler beweisen?
Grundsätzlich du als Patient – also Fehler, Schaden und Ursachenzusammenhang. Bei einem groben Behandlungsfehler kehrt sich aber die Beweislast für die Ursächlichkeit um (§ 630h BGB), ebenso bei bestimmten Dokumentations- und Aufklärungsmängeln.
Bekomme ich kostenlos Hilfe bei der Klärung?
Ja. Deine gesetzliche Krankenkasse kann über den Medizinischen Dienst kostenlos ein Gutachten zu einem vermuteten Behandlungsfehler einholen. Das ist ein guter erster Schritt, bevor du weitere Ansprüche verfolgst.
Wie lange habe ich Zeit?
Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche verjähren in der Regel drei Jahre ab dem Jahr, in dem du vom Fehler und Schaden Kenntnis erlangt hast. Kümmere dich frühzeitig, sichere die Patientenakte und lass dich beraten.
Jetzt handeln
Wir stellen dir die fertigen Texte und die richtigen Stellen zusammen.
Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.