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Nicht mitgenommen wegen Überbuchung – deine Rechte am Gate

Ist ein Flug überbucht, sucht die Airline zunächst Freiwillige, die gegen Gegenleistung später fliegen. Findet sie nicht genug, kann sie Passagiere gegen ihren Willen abweisen. Wirst du unfreiwillig nicht befördert, hast du Anspruch auf Ausgleichszahlung, Erstattung oder Ersatzbeförderung und Betreuung.

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Entschädigung fordern

Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Bei unfreiwilliger Nichtbeförderung wegen Überbuchung steht dir eine Ausgleichszahlung von 250-600 Euro zu, dazu Erstattung oder Ersatzbeförderung und Betreuung (EU-Verordnung 261/2004) – unabhängig vom Grund der Überbuchung.
Meldest du dich freiwillig zum Zurücktreten und akzeptierst eine Gegenleistung, verzichtest du in der Regel auf die gesetzliche Ausgleichszahlung. Lass dir Angebote daher genau erklären, bevor du zustimmst.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Unfreiwilligkeit klarstellen

    Mach deutlich, dass du mitfliegen willst und nicht freiwillig zurücktrittst – das sichert die gesetzliche Entschädigung.

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    2. Beweise sichern

    Bordkarte, Hinweis auf die Überbuchung, Ersatzflug und Ankunftszeit dokumentieren.

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    3. Ausgleich fordern

    Verlange die Ausgleichszahlung nach Distanz sowie Erstattung oder Ersatzbeförderung und Betreuung.

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    4. Freiwillige Angebote prüfen

    Nur wenn die angebotene Gegenleistung wirklich attraktiv ist, lohnt der freiwillige Verzicht. Sonst auf der Beförderung bestehen.

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Was steht mir bei Überbuchung zu?

Wirst du unfreiwillig nicht befördert, hast du Anspruch auf eine Ausgleichszahlung von 250-600 Euro je nach Distanz, dazu Erstattung oder Ersatzbeförderung und Betreuung (Verpflegung, ggf. Hotel) nach der EU-Verordnung 261/2004.

Sollte ich mich freiwillig melden?

Nur, wenn das Angebot der Airline (Geld, Gutschein, Umbuchung) wirklich gut ist. Mit dem freiwilligen Verzicht gibst du in der Regel die gesetzliche Ausgleichszahlung auf. Willst du pünktlich ans Ziel, bestehe auf der Beförderung.

Gilt das auch, wenn die Überbuchung 'nicht die Schuld' der Airline war?

Ja. Die Ausgleichszahlung bei Überbuchung hängt nicht von einem Verschulden ab. Außergewöhnliche Umstände wie bei Verspätungen spielen hier in der Regel keine Rolle.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.