Nicht mitgenommen wegen Überbuchung – deine Rechte am Gate
Ist ein Flug überbucht, sucht die Airline zunächst Freiwillige, die gegen Gegenleistung später fliegen. Findet sie nicht genug, kann sie Passagiere gegen ihren Willen abweisen. Wirst du unfreiwillig nicht befördert, hast du Anspruch auf Ausgleichszahlung, Erstattung oder Ersatzbeförderung und Betreuung.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Unfreiwilligkeit klarstellen
Mach deutlich, dass du mitfliegen willst und nicht freiwillig zurücktrittst – das sichert die gesetzliche Entschädigung.
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2. Beweise sichern
Bordkarte, Hinweis auf die Überbuchung, Ersatzflug und Ankunftszeit dokumentieren.
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3. Ausgleich fordern
Verlange die Ausgleichszahlung nach Distanz sowie Erstattung oder Ersatzbeförderung und Betreuung.
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4. Freiwillige Angebote prüfen
Nur wenn die angebotene Gegenleistung wirklich attraktiv ist, lohnt der freiwillige Verzicht. Sonst auf der Beförderung bestehen.
Daran erkennst du die Masche
- Du sollst eine 'Entschädigung' akzeptieren, die in Wahrheit ein Verzicht ist.
- Es wird nicht klar zwischen freiwilligem und unfreiwilligem Zurücktreten unterschieden.
- Die Betreuung (Verpflegung, Hotel) wird verweigert.
Häufige Fragen
Was steht mir bei Überbuchung zu?
Wirst du unfreiwillig nicht befördert, hast du Anspruch auf eine Ausgleichszahlung von 250-600 Euro je nach Distanz, dazu Erstattung oder Ersatzbeförderung und Betreuung (Verpflegung, ggf. Hotel) nach der EU-Verordnung 261/2004.
Sollte ich mich freiwillig melden?
Nur, wenn das Angebot der Airline (Geld, Gutschein, Umbuchung) wirklich gut ist. Mit dem freiwilligen Verzicht gibst du in der Regel die gesetzliche Ausgleichszahlung auf. Willst du pünktlich ans Ziel, bestehe auf der Beförderung.
Gilt das auch, wenn die Überbuchung 'nicht die Schuld' der Airline war?
Ja. Die Ausgleichszahlung bei Überbuchung hängt nicht von einem Verschulden ab. Außergewöhnliche Umstände wie bei Verspätungen spielen hier in der Regel keine Rolle.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.