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Baulast auf dem Grundstück – was sie bedeutet und wie du sie prüfst

Eine Baulast ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung gegenüber der Bauaufsichtsbehörde, etwas auf dem Grundstück zu dulden, zu unterlassen oder zu tun – etwa Abstandsflächen für den Nachbarn zu übernehmen. Sie steht nicht im Grundbuch, sondern im Baulastenverzeichnis und bindet auch spätere Eigentümer.

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Baulasten sind öffentlich-rechtliche Lasten, die im Baulastenverzeichnis der Bauaufsichtsbehörde eingetragen sind (in den meisten Bundesländern; Bayern kennt das Institut so nicht). Sie binden auch Rechtsnachfolger.
Vor einem Grundstückskauf oder Bauvorhaben solltest du das Baulastenverzeichnis einsehen, da Baulasten den Wert und die Bebaubarkeit beeinflussen. Eine Löschung ist nur mit Zustimmung der Behörde möglich, wenn das öffentliche Interesse entfällt.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Baulastenverzeichnis einsehen

    Frage bei der Bauaufsichtsbehörde nach Eintragungen für das betreffende Grundstück.

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    2. Inhalt verstehen

    Kläre, was die Baulast konkret verpflichtet (z. B. Abstandsfläche, Zuwegung, Stellplatz) und wie sie sich auswirkt.

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    3. Vor Kauf/Bau prüfen

    Berücksichtige Baulasten bei Kauf und Planung – sie können die Bebaubarkeit und den Wert mindern.

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    4. Löschung anstoßen

    Ist das öffentliche Interesse weggefallen, kann ein Antrag auf Verzicht/Löschung bei der Behörde gestellt werden.

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Was ist eine Baulast?

Eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung des Grundstückseigentümers gegenüber der Bauaufsichtsbehörde, etwas zu dulden, zu unterlassen oder zu tun – zum Beispiel Abstandsflächen für ein Nachbargrundstück zu übernehmen oder eine Zuwegung zu sichern. Sie bindet auch spätere Eigentümer.

Wo finde ich Baulasten?

Im Baulastenverzeichnis der Bauaufsichtsbehörde, nicht im Grundbuch. Vor einem Kauf oder Bauvorhaben solltest du dort Einsicht nehmen, da Baulasten Bebaubarkeit und Wert beeinflussen können. (In Bayern existiert das Baulasteninstitut in dieser Form nicht.)

Kann eine Baulast gelöscht werden?

Ja, aber nur mit Zustimmung der Bauaufsichtsbehörde und in der Regel nur, wenn das öffentliche Interesse an ihr entfallen ist. Dafür stellst du einen Antrag auf Verzicht. Ein Anspruch auf Löschung besteht nicht ohne Weiteres.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.