Dauerbaustelle nebenan? Mietminderung wegen Baulärm
Bohren, Hämmern, Staub – eine Dauerbaustelle nebenan oder im Haus kann das Wohnen zur Qual machen. Beeinträchtigt der Baulärm deine Wohnung erheblich, kann das ein Mangel sein, der zur Mietminderung berechtigt.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Lärmprotokoll führen
Notiere Tage, Uhrzeiten und Art der Beeinträchtigung; mach Fotos/Videos und benenne Zeugen.
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2. Mangel anzeigen
Zeige die Beeinträchtigung dem Vermieter schriftlich an.
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3. Minderung erklären
Mindere die Miete angemessen (unter Vorbehalt), solange die erhebliche Störung andauert.
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4. Ausnahmen prüfen
Prüfe, ob eine Modernisierung mit Duldungspflicht/Minderungsausschluss vorliegt.
Häufige Fragen
Kann ich wegen Baulärm die Miete mindern?
Ja, wenn der Baulärm deine Wohnung erheblich beeinträchtigt, kann ein Mangel vorliegen, der zur Mietminderung berechtigt (§ 536 BGB) – auch bei Baustellen, die der Vermieter nicht selbst betreibt. Wichtig sind ein Lärmprotokoll und die Anzeige des Mangels. Mindere am besten unter Vorbehalt.
Gilt das auch bei Sanierung durch meinen Vermieter?
Hier ist es differenzierter: Notwendige Erhaltungsarbeiten musst du dulden, kannst aber bei erheblicher Störung mindern. Bei energetischen Modernisierungen ist die Mietminderung allerdings für die ersten drei Monate ausgeschlossen (§ 536 Abs. 1a BGB). Prüfe daher, ob und welche Art von Maßnahme vorliegt.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.