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Zu viel Kontogebühren gezahlt? Hol sie dir zurück

Hat deine Bank die Kontoführungsgebühren erhöht, ohne dass du aktiv zugestimmt hast – nach dem Motto 'wer nicht widerspricht, stimmt zu'? Der Bundesgerichtshof hat solche Klauseln für unwirksam erklärt. Zu viel gezahlte Gebühren kannst du zurückfordern.

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Gebühren zurückfordern

Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Gebührenerhöhungen allein über eine 'Zustimmungsfiktion' (Schweigen = Zustimmung) sind laut BGH unwirksam. Auf dieser Grundlage erhobene Mehrgebühren kannst du zurückverlangen.
Rückforderbar ist in der Regel, was innerhalb der Verjährung (3 Jahre) zu viel gezahlt wurde. Eine neue, ausdrückliche Zustimmung zu Preisen kann den Anspruch für die Zukunft beenden.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Kontoauszüge prüfen

    Schau, welche Gebühren wann erhöht wurden und ob du je aktiv zugestimmt hast.

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    2. Rückzahlung verlangen

    Fordere die Bank schriftlich auf, die unwirksam erhöhten Gebühren zu erstatten – mit Frist und Verweis auf die BGH-Rechtsprechung.

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    3. Verjährung beachten

    Mach den Anspruch zeitnah geltend, damit ältere Beträge nicht verjähren (regelmäßig 3 Jahre).

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    4. Bei Ablehnung

    Hilft die Bank nicht, kannst du die Schlichtungsstelle der Banken oder rechtliche Schritte prüfen.

Häufige Fragen

Welche Gebühren kann ich zurückfordern?

Solche, die durch eine bloße Zustimmungsfiktion erhöht wurden, ohne dass du aktiv zugestimmt hast. Der BGH hat diese Praxis für unwirksam erklärt. Hast du später ausdrücklich zugestimmt, gilt das für die Zeit danach.

Wie weit zurück kann ich fordern?

In der Regel im Rahmen der dreijährigen Verjährungsfrist. Stelle deine Forderung deshalb zeitnah, damit dir ältere Beträge nicht verloren gehen.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.