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Negative SCHUFA-Meldung der Bank – widersprechen und löschen

Eine negative Meldung der Bank an die SCHUFA kann Kredite, Verträge und sogar die Wohnungssuche erschweren. Solche Meldungen sind aber an Voraussetzungen gebunden. Ist eine Meldung falsch oder unzulässig, hast du Anspruch auf Berichtigung oder Löschung.

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Negative Einträge dürfen nur unter bestimmten Voraussetzungen erfolgen, etwa bei einer titulierten oder mehrfach gemahnten und unbestrittenen Forderung. Du hast ein Recht auf Auskunft, Berichtigung unrichtiger Daten und Löschung unzulässiger Einträge (DSGVO).
Ist die Forderung bestritten, bezahlt oder die Meldung formal fehlerhaft, kannst du der Bank und der SCHUFA widersprechen und die Löschung verlangen. Erledigte Einträge werden zudem nach Fristen entfernt.

Was du jetzt tun solltest

  1. 1

    1. Auskunft einholen

    Fordere deine SCHUFA-Selbstauskunft an und prüfe den Eintrag.

  2. 2

    2. Zulässigkeit prüfen

    Kläre, ob die Voraussetzungen für die Meldung überhaupt vorlagen.

  3. 3

    3. Widerspruch einlegen

    Widersprich gegenüber Bank und SCHUFA und verlange Berichtigung oder Löschung.

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    4. Nachweise sichern

    Belege Zahlung, Widerspruch oder Fehler der Meldung.

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Wann darf die Bank mich negativ an die SCHUFA melden?

Nur unter bestimmten Voraussetzungen, etwa bei einer titulierten Forderung oder einer Forderung, die mehrfach gemahnt, fällig und vom Schuldner nicht bestritten wurde. Eine Meldung trotz bestrittener oder bezahlter Forderung ist in der Regel unzulässig.

Wie widerspreche ich einer falschen Meldung?

Fordere deine Selbstauskunft an, prüfe den Eintrag und widersprich schriftlich bei Bank und SCHUFA. Verlange die Berichtigung unrichtiger oder die Löschung unzulässiger Daten und lege Nachweise bei, etwa über die Zahlung oder den Widerspruch gegen die Forderung.

Wann wird ein Eintrag gelöscht?

Unzulässige oder unrichtige Einträge sind zu löschen. Erledigte negative Einträge werden zudem nach festen Fristen entfernt. Bestreitest du die Forderung berechtigt oder ist die Meldung fehlerhaft, kannst du eine sofortige Löschung verlangen.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.