Bank kündigt den Kredit – wann das zulässig ist und was du tun kannst
Eine Bank kann einen Kredit nicht beliebig kündigen. Bei Verbraucherdarlehen ist eine Kündigung wegen Zahlungsverzugs an strenge Voraussetzungen gebunden – bestimmte Rückstände, eine Mahnung mit Fristsetzung und ein Gesprächsangebot. Wird die volle Restschuld gefordert, solltest du die Kündigung genau prüfen.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Kündigung prüfen
Kontrolliere, ob die Rückstandsgrenzen erreicht sind und ob ordnungsgemäß mit Frist gemahnt wurde.
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2. Lösung anbieten
Nimm Kontakt auf und schlage eine Ratenzahlung oder Stundung vor – Banken einigen sich oft, um Aufwand zu vermeiden.
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3. Unberechtigte Kündigung zurückweisen
Sind die Voraussetzungen nicht erfüllt, weise die Kündigung schriftlich zurück.
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4. Beraten lassen
Bei hoher Restschuld oder drohender Vollstreckung hol dir rechtliche Unterstützung und prüfe eine Schuldnerberatung.
Daran erkennst du die Masche
- Die Bank kündigt ohne ordnungsgemäße Mahnung mit Fristsetzung.
- Die geforderten Rückstandsgrenzen sind gar nicht erreicht.
- Es wird sofort die gesamte Restschuld ohne Gesprächsangebot verlangt.
Häufige Fragen
Wann darf die Bank meinen Kredit kündigen?
Bei einem Verbraucherdarlehen wegen Zahlungsverzugs nur, wenn du mit bestimmten Beträgen im Rückstand bist, die Bank dich erfolglos mit zweiwöchiger Frist gemahnt und ein Gespräch über eine Lösung angeboten hat (§ 498 BGB). Sonst ist die Kündigung in der Regel unwirksam.
Muss ich sofort die ganze Restschuld zahlen?
Nur bei wirksamer Kündigung wird die Restschuld fällig. Auch dann lässt sich aber oft eine Ratenzahlung oder Stundung vereinbaren. Geh aktiv auf die Bank zu und dokumentiere die Vereinbarung.
Wie wehre ich mich gegen eine unberechtigte Kündigung?
Prüfe die Voraussetzungen (Rückstandshöhe, Mahnung, Gesprächsangebot) und weise eine unberechtigte Kündigung schriftlich zurück. Bei hoher Restschuld oder drohender Vollstreckung hilft anwaltliche oder schuldnerberatende Unterstützung.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.