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Eltern zahlen den Unterhalt nicht – BAföG-Vorausleistung beantragen

Beim BAföG wird grundsätzlich das Einkommen der Eltern angerechnet – auch wenn sie tatsächlich keinen Unterhalt zahlen. Damit du nicht leer ausgehst, gibt es die Vorausleistung: Das Amt zahlt dir den angerechneten Betrag und holt sich das Geld direkt von deinen Eltern zurück.

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Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Zahlen deine Eltern den auf das BAföG angerechneten Unterhalt nicht, kannst du Vorausleistung beantragen. Das Amt zahlt dir den fehlenden Teil und macht den Unterhaltsanspruch gegen deine Eltern selbst geltend.
Du musst glaubhaft machen, dass deine Eltern den Unterhalt nicht leisten. Mit der Vorausleistung geht dein Unterhaltsanspruch in dieser Höhe auf das Amt über.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Unterhaltsausfall belegen

    Halte fest, dass deine Eltern den angerechneten Unterhalt nicht zahlen (Schreiben, fehlende Zahlungen).

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    2. Vorausleistung beantragen

    Stelle beim BAföG-Amt den Antrag auf Vorausleistung des angerechneten Elternanteils.

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    3. Mitwirken

    Mach Angaben zu deinen Eltern (Einkommen, Anschrift), damit das Amt den Unterhalt zurückfordern kann.

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    4. Weiterzahlung sichern

    So erhältst du dein BAföG in voller Höhe; den Streit mit den Eltern führt das Amt.

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Was ist eine BAföG-Vorausleistung?

Zahlen deine Eltern den auf das BAföG angerechneten Unterhalt nicht, springt das Amt ein: Es zahlt dir den fehlenden Betrag als Vorausleistung und holt sich das Geld direkt von deinen Eltern zurück.

Muss ich gegen meine Eltern vorgehen?

Nein. Mit der Vorausleistung geht dein Unterhaltsanspruch in Höhe der Leistung auf das Amt über – das Amt macht ihn gegenüber den Eltern geltend, nicht du.

Was muss ich nachweisen?

Dass deine Eltern den angerechneten Unterhalt tatsächlich nicht leisten. Mach Angaben zu ihrer Anschrift und ihren Einkommensverhältnissen, damit das Amt tätig werden kann.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.