BAföG zurückzahlen – Fristen, Höhe und Nachlass bei früher Rückzahlung
Studierenden-BAföG besteht zur Hälfte aus einem Darlehen, das du später zurückzahlst – aber zinslos und gedeckelt. Die Rückzahlung beginnt erst Jahre nach dem Förderungsende, und bei niedrigem Einkommen kannst du dich freistellen lassen. Schülern-BAföG ist meist ein voller Zuschuss.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Rückzahlungsbeginn klären
Prüfe den Bescheid des Bundesverwaltungsamts: Wann beginnt die Rückzahlung und wie hoch ist die Rate?
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2. Freistellung beantragen
Liegt dein Einkommen unter der Grenze, beantrage rechtzeitig die Freistellung (Stundung) von den Raten.
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3. Fristen einhalten
Reagiere auf Schreiben des Bundesverwaltungsamts fristgerecht, damit keine Verzugskosten oder der Verlust von Vorteilen drohen.
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4. Restschuld im Blick behalten
Nach Ablauf der Rückzahlungsphase kann eine verbleibende Restschuld erlassen werden. Bewahre alle Bescheide auf.
Daran erkennst du die Masche
- Du reagierst nicht auf Schreiben und verlierst dadurch günstige Konditionen.
- Du zahlst, obwohl dein Einkommen eine Freistellung erlauben würde.
- Du verwechselst Schüler-BAföG (Zuschuss) mit dem Studien-Darlehensanteil.
Häufige Fragen
Muss ich BAföG komplett zurückzahlen?
Beim Studierenden-BAföG nur den Darlehensanteil – das ist in der Regel die Hälfte, zinslos und auf einen Höchstbetrag gedeckelt. Schüler-BAföG ist meist ein voller Zuschuss ohne Rückzahlung.
Wann beginnt die Rückzahlung?
Rund fünf Jahre nach dem Ende der Förderungshöchstdauer. Das Bundesverwaltungsamt schickt dir dazu einen Bescheid mit Beginn und Ratenhöhe.
Was, wenn ich wenig verdiene?
Dann kannst du dich auf Antrag von der Rückzahlung freistellen lassen. Stelle den Antrag rechtzeitig. Am Ende der Rückzahlungsphase kann eine verbleibende Restschuld unter Voraussetzungen erlassen werden.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.