Zum Inhalt springen

BAföG abgelehnt oder zu niedrig? So wehrst du dich

Dein BAföG-Bescheid fällt niedriger aus als erwartet oder der Antrag wurde ganz abgelehnt? Bei der Einkommens- und Bedarfsberechnung passieren oft Fehler. Gegen den Bescheid kannst du dich wehren – wichtig ist, die Frist einzuhalten.

In wenigen Minuten zu deinen nächsten Schritten und den passenden fertigen Texten – kostenlos:

Widerspruch erstellen

Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Gegen den BAföG-Bescheid kannst du in der Regel innerhalb eines Monats ab Bekanntgabe Widerspruch einlegen. In einigen Bundesländern ist das Widerspruchsverfahren abgeschafft – dann musst du direkt Klage beim Verwaltungsgericht erheben (steht in der Rechtsbehelfsbelehrung).
Häufige Streitpunkte: falsch angesetztes Elterneinkommen, nicht berücksichtigte Freibeträge oder Härtefälle, elternunabhängige Förderung. Mit den richtigen Nachweisen lässt sich oft nachbessern.

Was du jetzt tun solltest

  1. 1

    1. Rechtsbehelfsbelehrung lesen

    Sie sagt dir, ob Widerspruch oder direkt Klage vorgesehen ist – und die Frist (in der Regel 1 Monat).

  2. 2

    2. Berechnung prüfen

    Gleiche das angesetzte Einkommen (deins/das der Eltern) und die Freibeträge mit deinen Unterlagen ab.

  3. 3

    3. Fristgerecht einlegen

    Lege fristwahrend Widerspruch (bzw. Klage) ein; die Begründung kannst du nachreichen.

  4. 4

    4. Beratung nutzen

    Das Studierendenwerk, AStA-Sozialberatungen und Verbraucherzentralen helfen kostenlos.

Häufige Fragen

Wie lange habe ich Zeit, gegen den BAföG-Bescheid vorzugehen?

In der Regel einen Monat ab Bekanntgabe. Ob du Widerspruch einlegen oder direkt klagen musst, hängt vom Bundesland ab und steht in der Rechtsbehelfsbelehrung des Bescheids. Wahre auf jeden Fall die Frist – die Begründung kannst du nachreichen.

Warum ist mein BAföG so niedrig?

Oft liegt es am angerechneten Einkommen der Eltern, an nicht berücksichtigten Freibeträgen oder Härtefällen. Prüfe die Berechnung genau und reiche fehlende Nachweise nach. In bestimmten Fällen kommt auch eine elternunabhängige Förderung in Betracht.

Jetzt handeln

Wir stellen dir die fertigen Texte und die richtigen Stellen zusammen.

Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.