BAföG abgelehnt oder zu niedrig? So wehrst du dich
Dein BAföG-Bescheid fällt niedriger aus als erwartet oder der Antrag wurde ganz abgelehnt? Bei der Einkommens- und Bedarfsberechnung passieren oft Fehler. Gegen den Bescheid kannst du dich wehren – wichtig ist, die Frist einzuhalten.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Rechtsbehelfsbelehrung lesen
Sie sagt dir, ob Widerspruch oder direkt Klage vorgesehen ist – und die Frist (in der Regel 1 Monat).
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2. Berechnung prüfen
Gleiche das angesetzte Einkommen (deins/das der Eltern) und die Freibeträge mit deinen Unterlagen ab.
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3. Fristgerecht einlegen
Lege fristwahrend Widerspruch (bzw. Klage) ein; die Begründung kannst du nachreichen.
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4. Beratung nutzen
Das Studierendenwerk, AStA-Sozialberatungen und Verbraucherzentralen helfen kostenlos.
Häufige Fragen
Wie lange habe ich Zeit, gegen den BAföG-Bescheid vorzugehen?
In der Regel einen Monat ab Bekanntgabe. Ob du Widerspruch einlegen oder direkt klagen musst, hängt vom Bundesland ab und steht in der Rechtsbehelfsbelehrung des Bescheids. Wahre auf jeden Fall die Frist – die Begründung kannst du nachreichen.
Warum ist mein BAföG so niedrig?
Oft liegt es am angerechneten Einkommen der Eltern, an nicht berücksichtigten Freibeträgen oder Härtefällen. Prüfe die Berechnung genau und reiche fehlende Nachweise nach. In bestimmten Fällen kommt auch eine elternunabhängige Förderung in Betracht.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.