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Vom Autokauf zurücktreten – wann das geht

Dein neu gekauftes Auto hat einen erheblichen Mangel, und du willst den Kauf rückgängig machen? Ein Rücktritt ist möglich – aber an Voraussetzungen geknüpft: meist musst du dem Verkäufer zuerst eine Chance zur Nachbesserung geben.

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Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Bei einem Sachmangel, der schon bei Übergabe vorlag, kannst du nach erfolgloser Frist zur Nacherfüllung vom Kauf zurücktreten (§§ 437, 323 BGB) – sofern der Mangel nicht unerheblich ist.
Beim Händlerkauf hast du starke Rechte (Gewährleistung, in den ersten 12 Monaten Beweislastumkehr). Beim Privatkauf greift oft ein Gewährleistungsausschluss – außer bei Arglist oder Zusicherung.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Mangel und Erheblichkeit prüfen

    Dokumentiere den Mangel (Werkstattbericht). Für einen Rücktritt muss er erheblich sein – kleine Mängel berechtigen nur zur Minderung.

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    2. Frist zur Nacherfüllung setzen

    Fordere den Verkäufer schriftlich zur Reparatur/Ersatzlieferung auf, mit angemessener Frist (z. B. 14 Tage).

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    3. Rücktritt erklären

    Klappt die Nacherfüllung nicht (i. d. R. nach zwei Versuchen), erkläre schriftlich den Rücktritt und fordere den Kaufpreis Zug um Zug gegen Rückgabe zurück.

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    4. Nutzungsentschädigung beachten

    Bei Rückabwicklung kann sich der Verkäufer die gefahrenen Kilometer als Nutzungsentschädigung anrechnen lassen.

Häufige Fragen

Kann ich sofort zurücktreten?

In der Regel nicht. Der Verkäufer hat ein Recht auf Nacherfüllung. Erst wenn diese fehlschlägt, verweigert wird oder unzumutbar ist, kannst du zurücktreten – und nur, wenn der Mangel nicht unerheblich ist.

Bekomme ich den vollen Kaufpreis zurück?

Grundsätzlich ja, Zug um Zug gegen Rückgabe des Autos. Allerdings darf der Verkäufer eine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer abziehen.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.