Vom Autokauf zurücktreten – wann das geht
Dein neu gekauftes Auto hat einen erheblichen Mangel, und du willst den Kauf rückgängig machen? Ein Rücktritt ist möglich – aber an Voraussetzungen geknüpft: meist musst du dem Verkäufer zuerst eine Chance zur Nachbesserung geben.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Mangel und Erheblichkeit prüfen
Dokumentiere den Mangel (Werkstattbericht). Für einen Rücktritt muss er erheblich sein – kleine Mängel berechtigen nur zur Minderung.
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2. Frist zur Nacherfüllung setzen
Fordere den Verkäufer schriftlich zur Reparatur/Ersatzlieferung auf, mit angemessener Frist (z. B. 14 Tage).
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3. Rücktritt erklären
Klappt die Nacherfüllung nicht (i. d. R. nach zwei Versuchen), erkläre schriftlich den Rücktritt und fordere den Kaufpreis Zug um Zug gegen Rückgabe zurück.
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4. Nutzungsentschädigung beachten
Bei Rückabwicklung kann sich der Verkäufer die gefahrenen Kilometer als Nutzungsentschädigung anrechnen lassen.
Häufige Fragen
Kann ich sofort zurücktreten?
In der Regel nicht. Der Verkäufer hat ein Recht auf Nacherfüllung. Erst wenn diese fehlschlägt, verweigert wird oder unzumutbar ist, kannst du zurücktreten – und nur, wenn der Mangel nicht unerheblich ist.
Bekomme ich den vollen Kaufpreis zurück?
Grundsätzlich ja, Zug um Zug gegen Rückgabe des Autos. Allerdings darf der Verkäufer eine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer abziehen.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.