Auto verkauft, Käufer meldet nicht um? So schützt du dich
Du hast dein Auto privat verkauft – aber Wochen später kommen noch Kfz-Steuer, Strafzettel oder Versicherungsbeiträge zu dir? Solange das Fahrzeug auf dich zugelassen ist, giltst du als Halter. Mit den richtigen Schritten entlastest du dich.
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Ummeldung / Veräußerung anzeigen →Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen
Was du jetzt tun solltest
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1. Kaufvertrag mit allen Daten
Sichere den Kaufvertrag mit vollständigen Käuferdaten, Datum, Kilometerstand und übergebenen Papieren/Kennzeichen.
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2. Veräußerung anzeigen
Melde den Verkauf umgehend der Zulassungsstelle und deiner Kfz-Versicherung (Veräußerungsanzeige).
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3. Bußgelder zurückweisen
Kommen Bußgelder/Maut für die Zeit nach dem Verkauf, weise sie unter Vorlage des Kaufvertrags zurück und benenne den Käufer.
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4. Notfalls Abmeldung erwirken
Meldet der Käufer trotz Aufforderung nicht um, kannst du das Fahrzeug unter Umständen selbst außer Betrieb setzen lassen (mit Nachweis des Verkaufs).
Häufige Fragen
Hafte ich weiter, wenn der Käufer nicht ummeldet?
Solange das Fahrzeug auf dich zugelassen ist, giltst du als Halter und bist für Kfz-Steuer und Versicherung in der Pflicht; Bußgelder treffen zunächst dich. Du kannst dich aber durch eine Veräußerungsanzeige bei Zulassungsstelle und Versicherung entlasten.
Wie weise ich nach, dass ich verkauft habe?
Mit dem Kaufvertrag (Datum, vollständige Käuferdaten, Unterschrift) und den übergebenen Papieren/Kennzeichen. Damit kannst du Bußgelder für die Zeit nach dem Verkauf zurückweisen und der Behörde den neuen Halter benennen. Reiche die Veräußerungsanzeige möglichst sofort ein.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.