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Auto verkauft, Käufer meldet nicht um? So schützt du dich

Du hast dein Auto privat verkauft – aber Wochen später kommen noch Kfz-Steuer, Strafzettel oder Versicherungsbeiträge zu dir? Solange das Fahrzeug auf dich zugelassen ist, giltst du als Halter. Mit den richtigen Schritten entlastest du dich.

In wenigen Minuten zu deinen nächsten Schritten und den passenden fertigen Texten – kostenlos:

Ummeldung / Veräußerung anzeigen

Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Bis zur Ummeldung bleibst du als eingetragener Halter für Kfz-Steuer und Versicherung in der Pflicht – und Bußgelder/Mautforderungen landen zunächst bei dir.
Du kannst dich entlasten, indem du der Zulassungsstelle und der Versicherung den Verkauf anzeigst (Veräußerungsanzeige) – am besten mit dem Kaufvertrag und den Daten des Käufers.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Kaufvertrag mit allen Daten

    Sichere den Kaufvertrag mit vollständigen Käuferdaten, Datum, Kilometerstand und übergebenen Papieren/Kennzeichen.

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    2. Veräußerung anzeigen

    Melde den Verkauf umgehend der Zulassungsstelle und deiner Kfz-Versicherung (Veräußerungsanzeige).

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    3. Bußgelder zurückweisen

    Kommen Bußgelder/Maut für die Zeit nach dem Verkauf, weise sie unter Vorlage des Kaufvertrags zurück und benenne den Käufer.

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    4. Notfalls Abmeldung erwirken

    Meldet der Käufer trotz Aufforderung nicht um, kannst du das Fahrzeug unter Umständen selbst außer Betrieb setzen lassen (mit Nachweis des Verkaufs).

Häufige Fragen

Hafte ich weiter, wenn der Käufer nicht ummeldet?

Solange das Fahrzeug auf dich zugelassen ist, giltst du als Halter und bist für Kfz-Steuer und Versicherung in der Pflicht; Bußgelder treffen zunächst dich. Du kannst dich aber durch eine Veräußerungsanzeige bei Zulassungsstelle und Versicherung entlasten.

Wie weise ich nach, dass ich verkauft habe?

Mit dem Kaufvertrag (Datum, vollständige Käuferdaten, Unterschrift) und den übergebenen Papieren/Kennzeichen. Damit kannst du Bußgelder für die Zeit nach dem Verkauf zurückweisen und der Behörde den neuen Halter benennen. Reiche die Veräußerungsanzeige möglichst sofort ein.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.