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Auto trotz Bürgergeld – darf ich ein Fahrzeug behalten?

Wer Bürgergeld beantragt, fragt sich oft: Muss ich mein Auto aufgeben? Die gute Nachricht: Ein angemessenes Fahrzeug darfst du in der Regel behalten – gerade wenn du es für Arbeit, Familie oder wegen einer Behinderung brauchst.

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Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Ein angemessenes Kraftfahrzeug gehört beim Bürgergeld grundsätzlich zum geschützten Vermögen (Schonvermögen) und muss nicht verwertet (verkauft) werden. In der Karenzzeit zu Beginn des Leistungsbezugs gelten ohnehin großzügige Vermögensgrenzen.
Nur ein unangemessen wertvolles Fahrzeug kann unter Umständen anteilig berücksichtigt werden. Was 'angemessen' ist, hängt vom Einzelfall ab – ein normales Gebrauchtfahrzeug ist in der Regel unproblematisch.

Was du jetzt tun solltest

  1. 1

    1. Fahrzeugwert einschätzen

    Handelt es sich um ein normales, angemessenes Fahrzeug?

  2. 2

    2. Karenzzeit nutzen

    In der Anfangszeit des Bezugs gelten großzügige Vermögensgrenzen.

  3. 3

    3. Bedarf darlegen

    Brauchst du das Auto für Arbeit, Kinder oder wegen Behinderung? Das stützt die Angemessenheit.

  4. 4

    4. Bei Streit widersprechen

    Verlangt das Jobcenter die Verwertung, kannst du Widerspruch einlegen (Frist beachten).

Häufige Fragen

Muss ich mein Auto verkaufen, wenn ich Bürgergeld bekomme?

In der Regel nicht. Ein angemessenes Kraftfahrzeug gehört zum geschützten Schonvermögen und muss beim Bürgergeld grundsätzlich nicht verwertet werden. Zu Beginn des Leistungsbezugs gilt zudem eine Karenzzeit mit großzügigen Vermögensgrenzen. Nur ein unangemessen teures Fahrzeug kann ausnahmsweise berücksichtigt werden.

Was bedeutet 'angemessenes' Auto?

Das hängt vom Einzelfall ab, orientiert sich aber am Wert des Fahrzeugs. Ein übliches Gebrauchtfahrzeug für den Alltag ist in der Regel unproblematisch – erst recht, wenn du das Auto für den Weg zur Arbeit, für die Familie oder wegen einer Behinderung benötigst. Verlangt das Jobcenter dennoch die Verwertung, kannst du dagegen Widerspruch einlegen.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.