Auto trotz Bürgergeld – darf ich ein Fahrzeug behalten?
Wer Bürgergeld beantragt, fragt sich oft: Muss ich mein Auto aufgeben? Die gute Nachricht: Ein angemessenes Fahrzeug darfst du in der Regel behalten – gerade wenn du es für Arbeit, Familie oder wegen einer Behinderung brauchst.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Fahrzeugwert einschätzen
Handelt es sich um ein normales, angemessenes Fahrzeug?
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2. Karenzzeit nutzen
In der Anfangszeit des Bezugs gelten großzügige Vermögensgrenzen.
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3. Bedarf darlegen
Brauchst du das Auto für Arbeit, Kinder oder wegen Behinderung? Das stützt die Angemessenheit.
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4. Bei Streit widersprechen
Verlangt das Jobcenter die Verwertung, kannst du Widerspruch einlegen (Frist beachten).
Häufige Fragen
Muss ich mein Auto verkaufen, wenn ich Bürgergeld bekomme?
In der Regel nicht. Ein angemessenes Kraftfahrzeug gehört zum geschützten Schonvermögen und muss beim Bürgergeld grundsätzlich nicht verwertet werden. Zu Beginn des Leistungsbezugs gilt zudem eine Karenzzeit mit großzügigen Vermögensgrenzen. Nur ein unangemessen teures Fahrzeug kann ausnahmsweise berücksichtigt werden.
Was bedeutet 'angemessenes' Auto?
Das hängt vom Einzelfall ab, orientiert sich aber am Wert des Fahrzeugs. Ein übliches Gebrauchtfahrzeug für den Alltag ist in der Regel unproblematisch – erst recht, wenn du das Auto für den Weg zur Arbeit, für die Familie oder wegen einer Behinderung benötigst. Verlangt das Jobcenter dennoch die Verwertung, kannst du dagegen Widerspruch einlegen.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.