Ausschlussfristen im Arbeitsvertrag – wenn Ansprüche schnell verfallen
Viele Arbeitsverträge enthalten Ausschluss- oder Verfallklauseln: Ansprüche müssen innerhalb weniger Monate schriftlich geltend gemacht werden, sonst verfallen sie – schneller als die normale Verjährung. Solche Klauseln sind aber nur unter Voraussetzungen wirksam.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Klausel im Vertrag suchen
Such nach 'Ausschlussfrist', 'Verfallklausel' oder 'Geltendmachung'. Notiere die Frist (oft 3 Monate) und ob es zwei Stufen gibt.
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2. Ansprüche sofort beziffern
Liste offene Ansprüche konkret auf (Zeitraum, Betrag) und mach sie schriftlich geltend – das wahrt die erste Stufe.
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3. Zweite Stufe beachten
Reagiert der Arbeitgeber ablehnend, läuft oft eine zweite Frist zur gerichtlichen Geltendmachung. Auch die nicht verstreichen lassen.
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4. Wirksamkeit prüfen
Ist die Klausel zu kurz, intransparent oder erfasst sie den Mindestlohn, kann sie unwirksam sein – dann gilt die normale Verjährung von drei Jahren.
Daran erkennst du die Masche
- Die Klausel verlangt Geltendmachung in weniger als drei Monaten.
- Sie nimmt den Mindestlohn nicht ausdrücklich aus.
- Du wartest mit der Geltendmachung, bis das Arbeitsverhältnis beendet ist.
Häufige Fragen
Was ist eine Ausschlussfrist?
Eine Vertragsklausel, nach der Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis innerhalb einer kurzen Frist (oft drei Monate) geltend gemacht werden müssen, sonst verfallen sie. Sie verkürzt faktisch die Verjährung.
Sind solche Klauseln immer wirksam?
Nein. Eine Frist unter drei Monaten je Stufe ist unwirksam, ebenso Klauseln, die den gesetzlichen Mindestlohn oder die Haftung für Vorsatz einbeziehen oder unklar formuliert sind. Dann gilt die gesetzliche Verjährung.
Wie rette ich meine Ansprüche?
Mach offene Forderungen früh, konkret und schriftlich geltend – am besten noch im laufenden Arbeitsverhältnis. Beachte eine eventuelle zweite Stufe (gerichtliche Geltendmachung).
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.