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Aufhebungsvertrag angeboten? Nicht unter Druck unterschreiben

Dein Arbeitgeber legt dir einen Aufhebungsvertrag vor – vielleicht mit Abfindung und der Bitte, 'gleich zu unterschreiben'? Lass dich nicht drängen. Ein Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis sofort und einvernehmlich – das hat Folgen, vor allem beim Arbeitslosengeld.

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Ein Aufhebungsvertrag führt fast immer zu einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld (in der Regel 12 Wochen), weil du an der Beendigung mitwirkst. Du hast außerdem kein Widerrufsrecht – einmal unterschrieben, gilt er.
Du musst nicht unterschreiben und kannst verhandeln (Abfindung, Beendigungsdatum, Zeugnis, Freistellung). Eine Bedenkzeit steht dir zu – niemand kann dich zur sofortigen Unterschrift zwingen.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Nichts sofort unterschreiben

    Nimm dir Bedenkzeit. Lass dich nicht mit 'jetzt oder nie' unter Druck setzen.

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    2. Folgen für das ALG prüfen

    Kläre die Sperrzeit-Folgen. Manchmal lässt sich durch Formulierung/Beendigungsdatum einiges abmildern – das ist heikel und gehört geprüft.

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    3. Verhandeln

    Abfindung, Freistellung, gutes Zeugnis und Resturlaub sind verhandelbar. Lass nichts liegen.

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    4. Rechtsrat einholen

    Lass den Vertrag vor der Unterschrift prüfen (Arbeitsrecht; ggf. Beratungshilfe). Eine Kündigungsschutzklage kann manchmal die bessere Option sein.

Häufige Fragen

Bekomme ich nach einem Aufhebungsvertrag eine Sperrzeit?

In der Regel ja – meist 12 Wochen, in denen kein Arbeitslosengeld gezahlt wird, weil du an der Beendigung mitgewirkt hast. Das solltest du vor der Unterschrift unbedingt einplanen und prüfen lassen.

Kann ich einen Aufhebungsvertrag widerrufen?

Grundsätzlich nein – ein gesetzliches Widerrufsrecht gibt es nicht. Deshalb gilt: lieber vorher Bedenkzeit nehmen, verhandeln und rechtlich prüfen lassen, als hinterher gebunden zu sein.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.