Krankschreibung rückwirkend – geht das?
Du warst krank, aber erst ein paar Tage später beim Arzt? Dann stellt sich die Frage, ob die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) auch für die zurückliegenden Tage gilt. Rückwirkend geht das nur ausnahmsweise.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Sofort krankmelden
Melde dich beim Arbeitgeber unverzüglich krank – unabhängig vom Arzttermin.
- 2
2. Zeitnah zum Arzt
Geh möglichst früh zum Arzt; dann ist eine (kurze) rückwirkende AU eher möglich.
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3. Rückwirkung ansprechen
Schildere dem Arzt den Beginn der Beschwerden – er entscheidet über eine rückwirkende Feststellung.
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4. Fristen im Blick
Beachte, ab wann dein Arbeitgeber eine AU verlangt (oft ab dem 4. Tag, teils früher).
Häufige Fragen
Kann der Arzt mich rückwirkend krankschreiben?
Nur ausnahmsweise. Die Arbeitsunfähigkeit wird grundsätzlich ab dem Tag der ärztlichen Feststellung bescheinigt. Eine Rückdatierung ist in der Regel auf höchstens drei Tage begrenzt und nur möglich, wenn der Arzt aufgrund der Untersuchung sicher beurteilen kann, dass die Arbeitsunfähigkeit bereits vorher bestand.
Was muss ich tun, wenn ich erst später zum Arzt komme?
Melde dich beim Arbeitgeber unbedingt sofort krank – das ist unabhängig vom Arzttermin Pflicht. Geh dann möglichst zeitnah zum Arzt und schildere, seit wann die Beschwerden bestehen. So ist eine (kurze) rückwirkende Krankschreibung eher möglich. Achte darauf, ab welchem Tag dein Arbeitgeber eine AU verlangt.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.