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Krankengeld in Gefahr – AU rechtzeitig an die Krankenkasse melden

Beim Krankengeld kommt es auf eine lückenlose, rechtzeitige Feststellung der Arbeitsunfähigkeit an. Verspätete Folge-Krankschreibungen können den Anspruch kosten. Seit der elektronischen AU (eAU) übermittelt die Praxis die Krankschreibung an die Kasse – die rechtzeitige Feststellung beim Arzt bleibt aber deine Aufgabe.

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Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Für das Krankengeld muss die Arbeitsunfähigkeit lückenlos ärztlich festgestellt sein. Lass dich spätestens am nächsten Werktag nach dem Ende der laufenden AU weiter krankschreiben – sonst droht eine Lücke und der Verlust des Anspruchs.
Über die elektronische AU (eAU) meldet die Arztpraxis die Krankschreibung an deine Krankenkasse. Du musst die 'gelbe' Bescheinigung in der Regel nicht mehr selbst einsenden – die rechtzeitige Feststellung beim Arzt ist aber entscheidend.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Termin rechtzeitig legen

    Vereinbare den Folgetermin so, dass die neue AU nahtlos an die laufende anschließt – nicht erst danach.

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    2. Lücken vermeiden

    Schon ein Tag ohne festgestellte AU kann den Krankengeldanspruch gefährden. Plane Wochenenden und Feiertage ein.

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    3. eAU-Übermittlung sichern

    Frag in der Praxis nach, ob die eAU an deine Kasse übermittelt wurde. Bei Privatversicherten gelten andere Wege.

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    4. Bei Problemen reagieren

    Ist eine Lücke entstanden, schildere der Kasse den Sachverhalt schriftlich; bei unverschuldeten Lücken gibt es Ausnahmen.

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Warum ist die lückenlose AU so wichtig?

Weil der Krankengeldanspruch an die lückenlose ärztliche Feststellung der Arbeitsunfähigkeit anknüpft. Reißt die Krankschreibung auch nur einen Tag ab, kann der Anspruch entfallen. Lass dich rechtzeitig – spätestens am nächsten Werktag – weiter krankschreiben.

Muss ich die Krankschreibung selbst an die Kasse schicken?

Bei gesetzlich Versicherten in der Regel nicht mehr: Die Praxis übermittelt die elektronische AU (eAU) an deine Krankenkasse. Wichtig bleibt, dass die Feststellung rechtzeitig und lückenlos erfolgt. Privatversicherte reichen ihre Bescheinigung selbst ein.

Was, wenn doch eine Lücke entstanden ist?

Schildere der Kasse schriftlich, wie es dazu kam. In bestimmten unverschuldeten Fällen (z. B. die Praxis war geschlossen) gibt es Ausnahmen. Bei drohendem Verlust des Krankengeldes hol dir Unterstützung bei einer Sozialberatung.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.