Zum Inhalt springen

Krank im Ausland – AU-Bescheinigung und Lohnfortzahlung

Wer im Ausland erkrankt, muss sich genauso krankmelden wie zu Hause. Eine im Ausland ausgestellte ärztliche Bescheinigung kann anerkannt werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Wichtig sind schnelle Meldung und gute Dokumentation.

In wenigen Minuten zu deinen nächsten Schritten und den passenden fertigen Texten – kostenlos:

Brief erstellen

Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Auch bei Erkrankung im Ausland besteht Anspruch auf Entgeltfortzahlung, wenn die Arbeitsunfähigkeit nachgewiesen wird (§ 5 EFZG). Eine ausländische ärztliche Bescheinigung hat grundsätzlich denselben Beweiswert, wenn sie Arbeitsunfähigkeit erkennen lässt.
Melde Arbeitsunfähigkeit und voraussichtliche Dauer unverzüglich dem Arbeitgeber – möglichst mit Adresse am Aufenthaltsort. Auch die Krankenkasse ist zu informieren.

Was du jetzt tun solltest

  1. 1

    1. Arzt aufsuchen

    Lass die Arbeitsunfähigkeit ärztlich feststellen und bescheinigen.

  2. 2

    2. Schnell melden

    Informiere Arbeitgeber und Krankenkasse unverzüglich über Erkrankung und Dauer.

  3. 3

    3. Nachweise sichern

    Bewahre die Bescheinigung und Belege über den Aufenthalt auf.

  4. 4

    4. Bei Rückkehr nachreichen

    Reiche erforderliche Unterlagen zeitnah bei Arbeitgeber und Kasse nach.

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Gilt eine ausländische Krankschreibung in Deutschland?

Grundsätzlich ja. Eine im Ausland ausgestellte ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung hat in der Regel denselben Beweiswert wie eine inländische, wenn aus ihr die Arbeitsunfähigkeit und ihre Dauer hervorgehen. Wichtig sind unverzügliche Meldung und Nachweise.

Bekomme ich Lohnfortzahlung, wenn ich im Urlaub krank werde?

Ja. Wirst du im Urlaub arbeitsunfähig krank, hast du bei nachgewiesener Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf Entgeltfortzahlung, und die betroffenen Urlaubstage werden nicht angerechnet (§ 5 EFZG, § 9 BUrlG). Voraussetzung ist die ärztliche Bescheinigung.

Wen muss ich informieren?

Den Arbeitgeber unverzüglich über Arbeitsunfähigkeit und voraussichtliche Dauer und – gerade bei Auslandsaufenthalt – über die Adresse am Aufenthaltsort. Auch die Krankenkasse ist zu informieren. Schnelligkeit und Nachweisbarkeit sind hier besonders wichtig.

Jetzt handeln

Wir stellen dir die fertigen Texte und die richtigen Stellen zusammen.

Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.