Krank im Ausland – AU-Bescheinigung und Lohnfortzahlung
Wer im Ausland erkrankt, muss sich genauso krankmelden wie zu Hause. Eine im Ausland ausgestellte ärztliche Bescheinigung kann anerkannt werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Wichtig sind schnelle Meldung und gute Dokumentation.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Arzt aufsuchen
Lass die Arbeitsunfähigkeit ärztlich feststellen und bescheinigen.
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2. Schnell melden
Informiere Arbeitgeber und Krankenkasse unverzüglich über Erkrankung und Dauer.
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3. Nachweise sichern
Bewahre die Bescheinigung und Belege über den Aufenthalt auf.
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4. Bei Rückkehr nachreichen
Reiche erforderliche Unterlagen zeitnah bei Arbeitgeber und Kasse nach.
Daran erkennst du die Masche
- Die Krankmeldung erfolgt verspätet.
- Die ärztliche Bescheinigung lässt die Arbeitsunfähigkeit nicht klar erkennen.
- Aufenthaltsort und Erreichbarkeit werden nicht mitgeteilt.
Häufige Fragen
Gilt eine ausländische Krankschreibung in Deutschland?
Grundsätzlich ja. Eine im Ausland ausgestellte ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung hat in der Regel denselben Beweiswert wie eine inländische, wenn aus ihr die Arbeitsunfähigkeit und ihre Dauer hervorgehen. Wichtig sind unverzügliche Meldung und Nachweise.
Bekomme ich Lohnfortzahlung, wenn ich im Urlaub krank werde?
Ja. Wirst du im Urlaub arbeitsunfähig krank, hast du bei nachgewiesener Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf Entgeltfortzahlung, und die betroffenen Urlaubstage werden nicht angerechnet (§ 5 EFZG, § 9 BUrlG). Voraussetzung ist die ärztliche Bescheinigung.
Wen muss ich informieren?
Den Arbeitgeber unverzüglich über Arbeitsunfähigkeit und voraussichtliche Dauer und – gerade bei Auslandsaufenthalt – über die Adresse am Aufenthaltsort. Auch die Krankenkasse ist zu informieren. Schnelligkeit und Nachweisbarkeit sind hier besonders wichtig.
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