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Kein Arzttermin? Terminservicestelle der Krankenkasse nutzen

Wer lange auf einen Facharzttermin warten muss, ist nicht machtlos. Die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen vermitteln gesetzlich Versicherten innerhalb bestimmter Fristen Termine bei Fachärzten und Psychotherapeuten – erreichbar über die Nummer 116117.

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Gesetzlich Versicherte haben Anspruch auf Vermittlung von Behandlungsterminen durch die Terminservicestelle (§ 75 SGB V). Bei dringender Indikation soll innerhalb angemessener Frist ein Termin vermittelt werden.
Gelingt keine zeitnahe Vermittlung beim Facharzt, kann unter Umständen eine Behandlung im Krankenhaus vermittelt werden. Die Terminservicestelle ist rund um die Uhr über 116117 erreichbar.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Überweisung prüfen

    Halte für viele Fachrichtungen eine Überweisung mit Dringlichkeitscode bereit.

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    2. 116117 kontaktieren

    Wende dich an die Terminservicestelle telefonisch oder online.

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    3. Termin annehmen

    Nimm den vermittelten Termin wahr; er kann auch etwas weiter entfernt liegen.

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    4. Bei Problemen nachhaken

    Klappt die Vermittlung nicht, wende dich an deine Krankenkasse.

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Was macht die Terminservicestelle?

Sie vermittelt gesetzlich Versicherten Termine bei Fachärzten und Psychotherapeuten, wenn die Wartezeit zu lang ist (§ 75 SGB V). Erreichbar ist sie bundesweit unter 116117, telefonisch und online. Für manche Fachrichtungen ist eine Überweisung mit Dringlichkeitscode nötig.

Wie schnell bekomme ich einen Termin?

Bei dringender Indikation soll innerhalb einer angemessenen Frist vermittelt werden. Eine feste Tageszahl gibt es nicht für alle Fälle. Gelingt keine zeitnahe fachärztliche Vermittlung, kann in geeigneten Fällen ein Krankenhaus einspringen.

Was ist bei einem Notfall?

Bei einem akuten, lebensbedrohlichen Notfall wähle den Notruf 112. Die 116117 ist für dringende, aber nicht lebensbedrohliche Fälle und die Terminvermittlung gedacht. So landest du jeweils bei der richtigen Stelle.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.