Arglistig verschwiegener Mangel – trotz Gewährleistungsausschluss
Gerade bei Privatverkäufen wird die Gewährleistung oft ausgeschlossen. Dieser Ausschluss schützt den Verkäufer aber nicht, wenn er einen Mangel arglistig verschwiegen hat. Dann kannst du trotz Ausschlussklausel Ansprüche geltend machen.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Mangel dokumentieren
Sichere Belege über den Mangel und seine Erkennbarkeit für den Verkäufer.
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2. Kenntnis prüfen
Kläre, ob der Verkäufer den Mangel kannte und hätte offenbaren müssen.
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3. Ansprüche geltend machen
Mache trotz Ausschluss Gewährleistungsrechte schriftlich geltend.
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4. Frist beachten
Beachte die Verjährung, die bei Arglist verlängert sein kann.
Daran erkennst du die Masche
- Der Verkäufer hat erkennbar von dem Mangel gewusst und geschwiegen.
- Es fehlen Beweise für die Kenntnis des Verkäufers.
- Verjährungsfristen werden nicht beachtet.
Häufige Fragen
Gilt der Gewährleistungsausschluss bei verschwiegenem Mangel?
Nein. Hat der Verkäufer einen Mangel arglistig verschwiegen, kann er sich nicht auf den Ausschluss berufen (§ 444 BGB). Dann hast du trotz Ausschlussklausel die normalen Gewährleistungsrechte, etwa Rücktritt, Minderung oder Schadensersatz.
Wann liegt Arglist vor?
Wenn der Verkäufer den Mangel kannte oder für möglich hielt und in Kauf nahm und ihn trotz Offenbarungspflicht verschwieg, obwohl er wusste, dass er für deine Kaufentscheidung wichtig ist. Bloßes Nichtwissen oder ein bei der Besichtigung erkennbarer Mangel begründen in der Regel keine Arglist.
Wie weise ich Arglist nach?
Du musst darlegen und beweisen, dass der Verkäufer den Mangel kannte und pflichtwidrig verschwieg. Hilfreich sind etwa frühere Reparaturen, Schriftverkehr, Zeugen oder Gutachten. Da der Nachweis schwierig sein kann, ist eine sorgfältige Dokumentation entscheidend.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.