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Arbeitszimmer oder Homeoffice von der Steuer absetzen

Wer beruflich zu Hause arbeitet, kann das steuerlich geltend machen – entweder über die Kosten eines echten Arbeitszimmers oder über die einfache Homeoffice-Pauschale. Welcher Weg günstiger ist, hängt von deiner Situation ab.

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Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Bildet das häusliche Arbeitszimmer den Mittelpunkt deiner gesamten beruflichen Tätigkeit, kannst du die Kosten in voller Höhe als Werbungskosten/Betriebsausgaben absetzen. Alternativ gibt es die Homeoffice-Tagespauschale für Tage, an denen du überwiegend zu Hause arbeitest – bis zu einem jährlichen Höchstbetrag.
Die Homeoffice-Pauschale kannst du auch nutzen, wenn du kein separates Arbeitszimmer hast (z. B. am Küchentisch). Ein echtes Arbeitszimmer muss dagegen ein abgeschlossener, nahezu ausschließlich beruflich genutzter Raum sein.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Situation einordnen

    Hast du ein separates Arbeitszimmer, das den Tätigkeitsmittelpunkt bildet – oder arbeitest du 'nur' zu Hause?

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    2. Variante wählen

    Volle Arbeitszimmerkosten (bei Mittelpunkt) oder die Homeoffice-Tagespauschale.

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    3. Nachweise sammeln

    Bei echtem Arbeitszimmer anteilige Miete/Nebenkosten belegen; bei der Pauschale die Homeoffice-Tage festhalten.

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    4. In der Steuererklärung angeben

    Trage die Kosten bzw. die Pauschale als Werbungskosten ein (Anlage N).

Häufige Fragen

Kann ich mein Homeoffice von der Steuer absetzen, auch ohne eigenes Arbeitszimmer?

Ja, über die Homeoffice-Tagespauschale: Für Tage, an denen du überwiegend zu Hause arbeitest, kannst du einen Pauschalbetrag bis zu einem jährlichen Höchstbetrag ansetzen – auch ohne separaten Raum. Hast du ein echtes Arbeitszimmer, das den Mittelpunkt deiner Tätigkeit bildet, sind sogar die vollen anteiligen Kosten absetzbar.

Wann gilt ein Raum als häusliches Arbeitszimmer?

Wenn es ein abgeschlossener Raum ist, der (nahezu) ausschließlich beruflich genutzt wird – eine Arbeitsecke im Wohnzimmer genügt nicht. Die vollen Kosten sind absetzbar, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt deiner gesamten beruflichen Tätigkeit bildet. Andernfalls bleibt die Homeoffice-Pauschale.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.