Arbeitszeugnis kommt nicht – Herausgabe einfordern
Du hast Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis – spätestens zum Ende des Arbeitsverhältnisses. Verzögert der Arbeitgeber die Ausstellung, kostet dich das bei der Bewerbung wertvolle Zeit. Du kannst die Herausgabe mit Frist einfordern und notfalls einklagen.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Zeugnis schriftlich anfordern
Fordere das (qualifizierte) Zeugnis schriftlich an und setze eine konkrete Frist (z. B. zwei Wochen).
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2. Verzug dokumentieren
Halte fest, wann das Arbeitsverhältnis endete und wann du angefordert hast – das belegt den Verzug.
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3. Schaden im Blick behalten
Verzögert sich dadurch eine Bewerbung nachweisbar, kann ein Schadensersatzanspruch in Betracht kommen.
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4. Notfalls klagen
Bleibt der Arbeitgeber untätig, kannst du das Zeugnis vor dem Arbeitsgericht einklagen. Ausschlussfristen im Vertrag beachten.
Daran erkennst du die Masche
- Der Arbeitgeber vertröstet dich immer wieder ohne Zeugnis.
- Statt eines qualifizierten Zeugnisses kommt nur eine knappe Tätigkeitsbescheinigung.
- Im Vertrag stehen kurze Ausschlussfristen für solche Ansprüche.
Häufige Fragen
Wann muss das Arbeitszeugnis vorliegen?
Grundsätzlich zum Ende des Arbeitsverhältnisses. Du hast Anspruch auf ein qualifiziertes Zeugnis über Art, Dauer, Leistung und Verhalten (§ 109 GewO). Verzögerungen musst du nicht hinnehmen.
Kann ich Schadensersatz verlangen, wenn es zu spät kommt?
Wenn dir durch die Verzögerung nachweisbar ein Schaden entsteht – etwa eine geplatzte Bewerbung – kommt Schadensersatz in Betracht. Der Nachweis ist allerdings oft schwierig.
Was kann ich tun, wenn gar kein Zeugnis kommt?
Fordere es schriftlich mit Frist an. Reagiert der Arbeitgeber nicht, kannst du auf Erteilung des Zeugnisses klagen. Achte auf vertragliche Ausschlussfristen.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.