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Arbeitszeiterfassung – Pflicht des Arbeitgebers, Schutz für dich

Wann fängst du an, wann hörst du auf, wie viele Überstunden kommen zusammen? Damit das nicht im Dunkeln bleibt, müssen Arbeitgeber die Arbeitszeit erfassen. Das schützt vor allem dich – etwa beim Nachweis von Mehrarbeit.

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Nach der Rechtsprechung (BAG, gestützt auf den EuGH) sind Arbeitgeber verpflichtet, ein System zur Erfassung der Arbeitszeit einzuführen und zu nutzen. Die genaue gesetzliche Ausgestaltung wird noch konkretisiert, die Pflicht zur Erfassung besteht aber bereits.
Für dich ist die Zeiterfassung ein Vorteil: Sie hilft, geleistete Arbeit – insbesondere Überstunden – zu belegen. Im Streit um die Bezahlung von Mehrarbeit erleichtert eine dokumentierte Arbeitszeit den Nachweis erheblich.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Erfassung einfordern

    Gibt es in deinem Betrieb keine Zeiterfassung, kannst du auf die Pflicht hinweisen (ggf. über den Betriebsrat).

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    2. Selbst dokumentieren

    Notiere bis dahin deine Arbeitszeiten und Überstunden möglichst genau (Beginn/Ende/Pausen).

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    3. Überstunden geltend machen

    Für die Bezahlung von Überstunden ist die dokumentierte Zeit ein wichtiger Nachweis.

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    4. Mitbestimmung

    Bei der Ausgestaltung der Zeiterfassung hat der Betriebsrat (sofern vorhanden) ein Mitbestimmungsrecht.

Häufige Fragen

Muss mein Arbeitgeber die Arbeitszeit erfassen?

Ja. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts – im Anschluss an den EuGH – sind Arbeitgeber verpflichtet, ein System zur Erfassung der Arbeitszeit der Beschäftigten einzuführen und zu nutzen. Die konkrete gesetzliche Ausgestaltung (z. B. Form, Ausnahmen) wird noch geregelt, die grundsätzliche Pflicht besteht aber schon.

Hilft mir die Zeiterfassung bei Überstunden?

Ja, sehr. Wer Überstunden bezahlt haben will, muss in der Regel darlegen und beweisen, dass sie angeordnet oder geduldet waren und tatsächlich geleistet wurden. Eine dokumentierte Arbeitszeit erleichtert diesen Nachweis erheblich. Notiere deine Zeiten genau, solange es noch keine betriebliche Erfassung gibt.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.