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Kein schriftlicher Arbeitsvertrag? Du hast trotzdem Rechte

Du hast den Job angetreten, aber nie einen schriftlichen Arbeitsvertrag bekommen? Kein Grund zur Sorge: Ein Arbeitsverhältnis kommt auch mündlich wirksam zustande. Und der Arbeitgeber ist verpflichtet, dir die wesentlichen Arbeitsbedingungen schriftlich zu geben.

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Nachweis verlangen

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Auch ohne schriftlichen Vertrag besteht ein wirksames Arbeitsverhältnis – mit allen Rechten (Lohn, Urlaub, Kündigungsschutz). Ein fehlender schriftlicher Vertrag schadet dir nicht.
Nach dem Nachweisgesetz muss der Arbeitgeber dir die wesentlichen Vertragsbedingungen (Tätigkeit, Arbeitszeit, Vergütung, Urlaub, Kündigungsfristen u. a.) schriftlich aushändigen – und zwar fristgebunden nach Beginn.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Nachweis verlangen

    Fordere den Arbeitgeber auf, dir die wesentlichen Arbeitsbedingungen schriftlich auszuhändigen (Nachweisgesetz).

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    2. Eigene Aufzeichnungen führen

    Notiere Arbeitszeiten, Aufgaben und Absprachen und sichere Belege (E-Mails, Dienstpläne, Lohnzettel).

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    3. Lohnansprüche sichern

    Stimmt die Bezahlung (Mindestlohn, vereinbarte Stunden)? Mach Differenzen schriftlich geltend.

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    4. Bei Streit

    Im Zweifel helfen Gewerkschaft oder Beratungsstelle; bei Streit ist das Arbeitsgericht zuständig.

Häufige Fragen

Ist mein Arbeitsverhältnis ohne schriftlichen Vertrag gültig?

Ja. Ein Arbeitsvertrag kann auch mündlich oder durch tatsächliche Beschäftigung wirksam zustande kommen. Du hast dieselben Rechte (Lohn, Urlaub, Lohnfortzahlung, Kündigungsschutz) wie mit schriftlichem Vertrag.

Muss mir der Arbeitgeber etwas Schriftliches geben?

Ja. Nach dem Nachweisgesetz muss er dir die wesentlichen Arbeitsbedingungen (u. a. Tätigkeit, Beginn, Arbeitszeit, Vergütung, Urlaub, Kündigungsfristen) schriftlich aushändigen – fristgebunden nach Arbeitsbeginn. Du kannst diesen Nachweis ausdrücklich verlangen.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.