Versetzung an einen weit entfernten Arbeitsort – musst du das hinnehmen?
Per Weisungsrecht kann der Arbeitgeber Arbeitsort, -zeit und -inhalt in gewissem Rahmen bestimmen – aber nur nach billigem Ermessen und im Rahmen des Arbeitsvertrags. Ist im Vertrag ein fester Arbeitsort vereinbart oder ist die Versetzung unzumutbar, musst du sie nicht ohne Weiteres hinnehmen.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Arbeitsvertrag prüfen
Ist ein fester Arbeitsort vereinbart oder steht dort eine Versetzungsklausel ('bundesweit einsetzbar')? Das ist der Ausgangspunkt.
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2. Zumutbarkeit abwägen
Berücksichtige Wegezeit, Umzug, Familie und gesundheitliche Belange. Je gravierender, desto eher ist die Weisung unbillig.
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3. Schriftlich widersprechen
Hältst du die Versetzung für unbillig, widersprich schriftlich und begründe deine Interessen sachlich.
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4. Risiko abklären
Eine Weisung einfach zu ignorieren ist riskant (Abmahnung/Kündigung). Lass die Rechtslage prüfen, bevor du die Arbeit am neuen Ort verweigerst.
Daran erkennst du die Masche
- Die Versetzung folgt kurz auf einen Konflikt – möglicher Maßregelungsversuch.
- Es ist ein konkreter Arbeitsort im Vertrag vereinbart, der jetzt ignoriert wird.
- Die neue Strecke ist nur mit unzumutbarem Aufwand zu bewältigen.
Häufige Fragen
Darf der Arbeitgeber mich an einen anderen Ort versetzen?
Nur, wenn der Arbeitsvertrag das zulässt und die Weisung billigem Ermessen entspricht (§ 106 GewO). Ist ein fester Arbeitsort vereinbart, ist eine Versetzung an einen anderen Ort grundsätzlich nicht ohne Weiteres möglich.
Was, wenn die Versetzung unzumutbar ist?
Eine unbillige Weisung, die deine berechtigten Interessen nicht hinreichend berücksichtigt, musst du nicht befolgen. Die Bewertung ist aber heikel – widersprich schriftlich und lass die Lage prüfen, statt einfach nicht zu erscheinen.
Kann ich einfach am alten Ort weiterarbeiten?
Das ist riskant, weil bei einer wirksamen Weisung eine Arbeitsverweigerung droht. Sicherer ist es, schriftlich zu widersprechen und die Wirksamkeit klären zu lassen, notfalls gerichtlich.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.