Nebenjob während Arbeitslosengeld – wie viel darfst du dazuverdienen?
Während des Arbeitslosengeldes (ALG 1) darfst du in begrenztem Umfang dazuverdienen. Wichtig sind zwei Dinge: Ein Nebenjob darf in der Regel weniger als 15 Stunden pro Woche umfassen, sonst entfällt die Arbeitslosigkeit, und es gibt einen Freibetrag, bis zu dem der Verdienst nicht angerechnet wird.
In wenigen Minuten zu deinen nächsten Schritten und den passenden fertigen Texten – kostenlos:
Brief an die Agentur erstellen →Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen
Was du jetzt tun solltest
- 1
1. Stundengrenze beachten
Halte den Nebenjob unter 15 Wochenstunden, damit die Arbeitslosigkeit bestehen bleibt.
- 2
2. Freibetrag nutzen
Verdienst bis zum Freibetrag bleibt anrechnungsfrei. Plane deinen Nebenverdienst entsprechend.
- 3
3. Nebentätigkeit anzeigen
Melde die Nebentätigkeit vorab der Agentur für Arbeit – das ist Pflicht und verhindert Rückforderungen.
- 4
4. Anrechnung prüfen
Übersteigt der Verdienst den Freibetrag, prüfe die Anrechnung auf dem Bescheid. Notwendige Werbungskosten mindern den anrechenbaren Betrag.
Daran erkennst du die Masche
- Du arbeitest 15 Stunden oder mehr und verlierst den Anspruch.
- Du meldest die Nebentätigkeit nicht und riskierst eine Rückforderung.
- Der Verdienst über dem Freibetrag wird falsch angerechnet.
Häufige Fragen
Wie viel darf ich neben ALG 1 verdienen?
Bis zu einem Freibetrag (in der Regel 165 Euro im Monat) bleibt der Nebenverdienst anrechnungsfrei. Darüber hinausgehender Verdienst wird auf das Arbeitslosengeld angerechnet.
Gilt eine Stundengrenze?
Ja. Ein Nebenjob muss weniger als 15 Stunden pro Woche umfassen. Ab 15 Stunden giltst du nicht mehr als arbeitslos, und der Anspruch auf Arbeitslosengeld entfällt.
Muss ich den Nebenjob melden?
Ja, du musst die Nebentätigkeit der Agentur für Arbeit anzeigen, am besten vorab. So vermeidest du Rückforderungen und Sanktionen. Reiche Nachweise über Stunden und Verdienst ein.
Jetzt handeln
Wir stellen dir die fertigen Texte und die richtigen Stellen zusammen.
Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.