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Nebenjob während Arbeitslosengeld – wie viel darfst du dazuverdienen?

Während des Arbeitslosengeldes (ALG 1) darfst du in begrenztem Umfang dazuverdienen. Wichtig sind zwei Dinge: Ein Nebenjob darf in der Regel weniger als 15 Stunden pro Woche umfassen, sonst entfällt die Arbeitslosigkeit, und es gibt einen Freibetrag, bis zu dem der Verdienst nicht angerechnet wird.

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Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Ein Nebenverdienst bleibt bis zu einem Freibetrag (in der Regel 165 Euro im Monat) anrechnungsfrei. Was darüber liegt, wird auf das Arbeitslosengeld angerechnet.
Arbeitest du 15 Stunden oder mehr pro Woche, giltst du nicht mehr als arbeitslos – dann entfällt der Anspruch. Bleib mit dem Nebenjob unter dieser Grenze.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Stundengrenze beachten

    Halte den Nebenjob unter 15 Wochenstunden, damit die Arbeitslosigkeit bestehen bleibt.

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    2. Freibetrag nutzen

    Verdienst bis zum Freibetrag bleibt anrechnungsfrei. Plane deinen Nebenverdienst entsprechend.

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    3. Nebentätigkeit anzeigen

    Melde die Nebentätigkeit vorab der Agentur für Arbeit – das ist Pflicht und verhindert Rückforderungen.

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    4. Anrechnung prüfen

    Übersteigt der Verdienst den Freibetrag, prüfe die Anrechnung auf dem Bescheid. Notwendige Werbungskosten mindern den anrechenbaren Betrag.

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Wie viel darf ich neben ALG 1 verdienen?

Bis zu einem Freibetrag (in der Regel 165 Euro im Monat) bleibt der Nebenverdienst anrechnungsfrei. Darüber hinausgehender Verdienst wird auf das Arbeitslosengeld angerechnet.

Gilt eine Stundengrenze?

Ja. Ein Nebenjob muss weniger als 15 Stunden pro Woche umfassen. Ab 15 Stunden giltst du nicht mehr als arbeitslos, und der Anspruch auf Arbeitslosengeld entfällt.

Muss ich den Nebenjob melden?

Ja, du musst die Nebentätigkeit der Agentur für Arbeit anzeigen, am besten vorab. So vermeidest du Rückforderungen und Sanktionen. Reiche Nachweise über Stunden und Verdienst ein.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.