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Arbeitslosengeld – wer hat Anspruch und wie viel?

Nach dem Verlust des Jobs steht oft die Frage im Raum: Bekomme ich Arbeitslosengeld – und wie viel? Das Arbeitslosengeld I ist eine Versicherungsleistung; es kommt vor allem darauf an, ob du in den letzten Jahren genug versichert warst.

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Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Anspruch auf Arbeitslosengeld I hast du, wenn du die Anwartschaftszeit erfüllt hast – in der Regel mindestens 12 Monate versicherungspflichtige Beschäftigung innerhalb der letzten 30 Monate –, arbeitslos gemeldet und der Vermittlung verfügbar bist.
Die Höhe beträgt rund 60 % des pauschalierten Nettoentgelts (mit mindestens einem Kind 67 %). Wichtig: Melde dich frühzeitig arbeitsuchend und arbeitslos. Bei einer Eigenkündigung ohne wichtigen Grund kann eine Sperrzeit verhängt werden.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Anwartschaft prüfen

    Mindestens 12 Monate versicherungspflichtig in den letzten 30 Monaten?

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    2. Rechtzeitig melden

    Melde dich frühzeitig arbeitsuchend und spätestens zum Ende des Jobs arbeitslos.

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    3. Antrag stellen

    Stelle den Antrag bei der Agentur für Arbeit (auch online möglich).

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    4. Sperrzeit vermeiden

    Vorsicht bei Eigenkündigung/Aufhebungsvertrag – das kann eine Sperrzeit auslösen; vorher beraten lassen.

Häufige Fragen

Wann habe ich Anspruch auf Arbeitslosengeld?

Wenn du die Anwartschaftszeit erfüllst – in der Regel mindestens 12 Monate versicherungspflichtige Beschäftigung innerhalb der letzten 30 Monate –, arbeitslos gemeldet bist und der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehst. Außerdem solltest du dich rechtzeitig arbeitsuchend und arbeitslos melden, um Nachteile zu vermeiden.

Wie hoch ist das Arbeitslosengeld?

Es beträgt rund 60 % des pauschalierten Nettoentgelts, das du zuletzt verdient hast; mit mindestens einem Kind sind es etwa 67 %. Bei einer Eigenkündigung oder einem Aufhebungsvertrag ohne wichtigen Grund kann eine Sperrzeit verhängt werden, die den Leistungsbeginn verzögert. Lass dich in solchen Fällen vorher beraten.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.