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Arbeitskleidung – wer muss sie bezahlen?

Helm, Sicherheitsschuhe, Uniform, Kittel – wer kommt für die Arbeitskleidung auf? Das hängt davon ab, ob es sich um vorgeschriebene Schutzausrüstung, um Dienstkleidung oder um normale Alltagskleidung handelt.

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Vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung (z. B. Helm, Sicherheitsschuhe, Gehörschutz) muss der Arbeitgeber kostenlos zur Verfügung stellen (Arbeitsschutzrecht). Das darf er nicht auf dich abwälzen.
Verlangt der Arbeitgeber eine bestimmte Dienst- oder Berufskleidung (z. B. Uniform mit Firmenlogo), trägt in der Regel er die Kosten. Normale Alltagskleidung, die du ohnehin trägst, musst du dagegen selbst bezahlen. Auch Reinigungskosten für vorgeschriebene Kleidung können den Arbeitgeber treffen.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Art der Kleidung klären

    Schutzausrüstung, vorgeschriebene Dienstkleidung oder normale Kleidung?

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    2. Pflicht zuordnen

    Schutzausrüstung zahlt der Arbeitgeber; Alltagskleidung in der Regel du selbst.

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    3. Kostenübernahme verlangen

    Bei Schutzausrüstung/vorgeschriebener Kleidung die Übernahme der Kosten einfordern.

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    4. Reinigung prüfen

    Kläre, wer die Reinigung vorgeschriebener Kleidung trägt – das kann der Arbeitgeber sein.

Häufige Fragen

Muss ich meine Arbeitskleidung selbst bezahlen?

Das kommt auf die Art an. Vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung (Helm, Sicherheitsschuhe usw.) muss der Arbeitgeber kostenlos stellen. Verlangte Dienst- oder Berufskleidung (z. B. Uniform) zahlt in der Regel ebenfalls der Arbeitgeber. Nur normale Alltagskleidung, die du auch privat tragen kannst, musst du selbst bezahlen.

Wer trägt die Reinigungskosten für die Arbeitskleidung?

Bei vorgeschriebener Schutz- oder Dienstkleidung können die Reinigungskosten den Arbeitgeber treffen – insbesondere, wenn die Kleidung stark verschmutzt wird oder die Reinigung besondere Verfahren erfordert. Für normale Kleidung trägst du die Reinigung selbst. Im Zweifel lohnt ein Blick in Arbeits- oder Tarifvertrag.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.