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Im Job etwas erfunden? Dir steht eine Vergütung zu

Du hast bei der Arbeit eine technische Erfindung gemacht? Dann gehört sie nicht automatisch dem Arbeitgeber – aber er kann sie sich sichern. Im Gegenzug steht dir eine Erfindervergütung zu. Das regelt das Arbeitnehmererfindergesetz.

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Eine während des Arbeitsverhältnisses entstandene technische Erfindung (Diensterfindung) musst du dem Arbeitgeber melden. Er kann sie 'in Anspruch nehmen' – dann gehen die Rechte auf ihn über. Tut er das, hast du Anspruch auf eine angemessene Erfindervergütung (Arbeitnehmererfindergesetz).
Die Höhe der Vergütung richtet sich nach dem wirtschaftlichen Wert der Erfindung und deinem Anteil. Nimmt der Arbeitgeber die Erfindung nicht in Anspruch (Freigabe), kannst du sie selbst verwerten (freie Erfindung).

Was du jetzt tun solltest

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    1. Erfindung melden

    Melde die Diensterfindung dem Arbeitgeber schriftlich und nachweisbar.

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    2. Inanspruchnahme abwarten

    Nimmt er die Erfindung in Anspruch, gehen die Rechte auf ihn über – dann entsteht dein Vergütungsanspruch.

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    3. Vergütung bemessen

    Die Höhe richtet sich nach wirtschaftlichem Wert und deinem Anteil an der Erfindung.

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    4. Anspruch geltend machen

    Bleibt die Vergütung aus, fordere sie schriftlich; bei Streit hilft eine fachkundige Beratung.

Häufige Fragen

Gehört meine Erfindung im Job automatisch dem Arbeitgeber?

Nicht automatisch. Eine Diensterfindung musst du dem Arbeitgeber zunächst melden. Erst wenn er sie 'in Anspruch nimmt', gehen die Rechte auf ihn über. Tut er das, steht dir eine angemessene Erfindervergütung nach dem Arbeitnehmererfindergesetz zu. Nimmt er die Erfindung nicht in Anspruch, wird sie frei und du kannst sie selbst verwerten.

Wie hoch ist die Erfindervergütung?

Das hängt vom wirtschaftlichen Wert der Erfindung für den Arbeitgeber und von deinem Anteil daran ab (Aufgabenstellung, Eigenleistung, betriebliche Hilfsmittel). Für die Berechnung gibt es anerkannte Richtlinien. Bleibt die Vergütung aus oder ist sie zu niedrig, kannst du sie geltend machen – wegen der Komplexität ist eine fachkundige Beratung sinnvoll.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.