Im Job etwas erfunden? Dir steht eine Vergütung zu
Du hast bei der Arbeit eine technische Erfindung gemacht? Dann gehört sie nicht automatisch dem Arbeitgeber – aber er kann sie sich sichern. Im Gegenzug steht dir eine Erfindervergütung zu. Das regelt das Arbeitnehmererfindergesetz.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Erfindung melden
Melde die Diensterfindung dem Arbeitgeber schriftlich und nachweisbar.
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2. Inanspruchnahme abwarten
Nimmt er die Erfindung in Anspruch, gehen die Rechte auf ihn über – dann entsteht dein Vergütungsanspruch.
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3. Vergütung bemessen
Die Höhe richtet sich nach wirtschaftlichem Wert und deinem Anteil an der Erfindung.
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4. Anspruch geltend machen
Bleibt die Vergütung aus, fordere sie schriftlich; bei Streit hilft eine fachkundige Beratung.
Häufige Fragen
Gehört meine Erfindung im Job automatisch dem Arbeitgeber?
Nicht automatisch. Eine Diensterfindung musst du dem Arbeitgeber zunächst melden. Erst wenn er sie 'in Anspruch nimmt', gehen die Rechte auf ihn über. Tut er das, steht dir eine angemessene Erfindervergütung nach dem Arbeitnehmererfindergesetz zu. Nimmt er die Erfindung nicht in Anspruch, wird sie frei und du kannst sie selbst verwerten.
Wie hoch ist die Erfindervergütung?
Das hängt vom wirtschaftlichen Wert der Erfindung für den Arbeitgeber und von deinem Anteil daran ab (Aufgabenstellung, Eigenleistung, betriebliche Hilfsmittel). Für die Berechnung gibt es anerkannte Richtlinien. Bleibt die Vergütung aus oder ist sie zu niedrig, kannst du sie geltend machen – wegen der Komplexität ist eine fachkundige Beratung sinnvoll.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.