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Arbeitgeber insolvent – Insolvenzgeld für ausstehenden Lohn

Wird über das Vermögen deines Arbeitgebers das Insolvenzverfahren eröffnet und steht noch Lohn aus, springt die Agentur für Arbeit ein: Das Insolvenzgeld sichert dein Nettoentgelt für die letzten drei Monate des Arbeitsverhältnisses vor dem Insolvenzereignis. Die Antragsfrist ist wichtig.

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Antrag bei der Agentur stellen

Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Für die letzten drei Monate vor dem Insolvenzereignis hast du Anspruch auf Insolvenzgeld in Höhe deines Nettolohns (§ 165 SGB III) – gezahlt von der Agentur für Arbeit.
Der Antrag muss innerhalb von zwei Monaten nach dem Insolvenzereignis bei der Agentur für Arbeit gestellt werden. Versäumst du die Frist ohne Grund, kann der Anspruch entfallen.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Insolvenzereignis feststellen

    Maßgeblich ist die Eröffnung des Insolvenzverfahrens, die Abweisung mangels Masse oder die vollständige Beendigung der Betriebstätigkeit.

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    2. Antrag stellen

    Beantrage Insolvenzgeld bei der Agentur für Arbeit – innerhalb von zwei Monaten nach dem Insolvenzereignis.

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    3. Unterlagen beilegen

    Arbeitsvertrag, Lohnabrechnungen und Nachweise der offenen Beträge bereithalten; oft hilft der Insolvenzverwalter mit Bescheinigungen.

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    4. Restansprüche anmelden

    Lohn für ältere Zeiträume meldest du als Forderung zur Insolvenztabelle an. Auch laufenden Lohn nach Verfahrenseröffnung prüfen.

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Was ist Insolvenzgeld?

Eine Leistung der Agentur für Arbeit, die deinen ausgefallenen Nettolohn für die letzten drei Monate des Arbeitsverhältnisses vor dem Insolvenzereignis ersetzt (§ 165 SGB III).

Bis wann muss ich es beantragen?

Innerhalb von zwei Monaten nach dem Insolvenzereignis (z. B. Eröffnung des Insolvenzverfahrens). Wird die Frist ohne Verschulden versäumt, kann eine Nachfrist möglich sein – warte aber nicht.

Bekomme ich auch älteren Lohn zurück?

Lohn für Zeiträume außerhalb der drei Monate ist nicht über das Insolvenzgeld gedeckt. Solche Forderungen meldest du beim Insolvenzverwalter zur Insolvenztabelle an; die Quote ist oft gering.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.