Arbeitgeber insolvent – Insolvenzgeld für ausstehenden Lohn
Wird über das Vermögen deines Arbeitgebers das Insolvenzverfahren eröffnet und steht noch Lohn aus, springt die Agentur für Arbeit ein: Das Insolvenzgeld sichert dein Nettoentgelt für die letzten drei Monate des Arbeitsverhältnisses vor dem Insolvenzereignis. Die Antragsfrist ist wichtig.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Insolvenzereignis feststellen
Maßgeblich ist die Eröffnung des Insolvenzverfahrens, die Abweisung mangels Masse oder die vollständige Beendigung der Betriebstätigkeit.
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2. Antrag stellen
Beantrage Insolvenzgeld bei der Agentur für Arbeit – innerhalb von zwei Monaten nach dem Insolvenzereignis.
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3. Unterlagen beilegen
Arbeitsvertrag, Lohnabrechnungen und Nachweise der offenen Beträge bereithalten; oft hilft der Insolvenzverwalter mit Bescheinigungen.
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4. Restansprüche anmelden
Lohn für ältere Zeiträume meldest du als Forderung zur Insolvenztabelle an. Auch laufenden Lohn nach Verfahrenseröffnung prüfen.
Daran erkennst du die Masche
- Du wartest mit dem Antrag länger als zwei Monate.
- Der Arbeitgeber zahlt schon seit Monaten unregelmäßig – ein Warnzeichen.
- Du meldest offene Altforderungen nicht zur Insolvenztabelle an.
Häufige Fragen
Was ist Insolvenzgeld?
Eine Leistung der Agentur für Arbeit, die deinen ausgefallenen Nettolohn für die letzten drei Monate des Arbeitsverhältnisses vor dem Insolvenzereignis ersetzt (§ 165 SGB III).
Bis wann muss ich es beantragen?
Innerhalb von zwei Monaten nach dem Insolvenzereignis (z. B. Eröffnung des Insolvenzverfahrens). Wird die Frist ohne Verschulden versäumt, kann eine Nachfrist möglich sein – warte aber nicht.
Bekomme ich auch älteren Lohn zurück?
Lohn für Zeiträume außerhalb der drei Monate ist nicht über das Insolvenzgeld gedeckt. Solche Forderungen meldest du beim Insolvenzverwalter zur Insolvenztabelle an; die Quote ist oft gering.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.