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Anzahlung zurückbekommen, wenn der Vertrag platzt

Anzahlungen sind üblich, etwa bei Möbeln, Küchen oder Handwerkerleistungen. Platzt der Vertrag oder wird er rückabgewickelt, steht dir die Anzahlung in vielen Fällen zurück. Es kommt darauf an, warum der Vertrag nicht ausgeführt wird.

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Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Wird ein Vertrag rückabgewickelt – etwa nach Rücktritt – sind die empfangenen Leistungen zurückzugewähren; die Anzahlung ist zurückzuzahlen (§ 346 BGB). Kommt gar kein wirksamer Vertrag zustande, fehlt der Rechtsgrund und die Anzahlung ist zu erstatten.
Liegt die Nichtausführung in deiner Sphäre, etwa bei einem grundlosen Rücktritt von dir, kann der Verkäufer unter Umständen Ersatz für entstandene Nachteile verlangen. Die genaue Lage hängt vom Grund ab.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Grund klären

    Kläre, warum der Vertrag nicht ausgeführt wird und wer dafür verantwortlich ist.

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    2. Rückzahlung verlangen

    Fordere die Anzahlung schriftlich unter Fristsetzung zurück.

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    3. Belege sichern

    Sichere Zahlungsnachweis und Schriftverkehr.

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    4. Durchsetzen

    Bleibt die Rückzahlung aus, verfolge die Forderung weiter.

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Bekomme ich meine Anzahlung zurück, wenn der Vertrag platzt?

Häufig ja. Wird der Vertrag rückabgewickelt oder kommt kein wirksamer Vertrag zustande, fehlt der Rechtsgrund für die Anzahlung und sie ist zurückzuzahlen (§ 346 BGB bzw. Bereicherungsrecht). Es kommt aber darauf an, warum der Vertrag nicht ausgeführt wird.

Darf der Anbieter etwas einbehalten?

Das hängt vom Grund ab. Liegt die Nichtausführung beim Anbieter, ist die Anzahlung in der Regel voll zu erstatten. Trittst du grundlos zurück, kann der Anbieter unter Umständen Ersatz für konkrete Nachteile verlangen. Ein pauschaler Einbehalt ohne Grundlage ist aber unzulässig.

Wie fordere ich die Anzahlung zurück?

Verlange die Rückzahlung schriftlich unter Fristsetzung und lege deinen Zahlungsnachweis bei. Reagiert der Anbieter nicht, kannst du die Forderung weiterverfolgen, etwa über ein Mahnverfahren. Bei Insolvenz musst du die Forderung beim Insolvenzverwalter anmelden.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.