Anzahlung bei der Pauschalreise – wie hoch ist erlaubt?
Bei der Buchung einer Pauschalreise wird oft eine Anzahlung verlangt. Sie darf aber nicht beliebig hoch sein. Die Rechtsprechung hat Grenzen gesetzt, damit Reisende nicht zu viel im Voraus zahlen, bevor sie überhaupt eine Leistung erhalten.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Anzahlung prüfen
Vergleiche die geforderte Anzahlung mit dem Reisepreis.
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2. Sicherungsschein verlangen
Achte darauf, dass dir ein Sicherungsschein für die Insolvenzabsicherung ausgehändigt wird.
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3. Restzahlung klären
Kläre, wann der Restpreis fällig ist (meist kurz vor Reisebeginn).
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4. Überhöhtes beanstanden
Widersprich unangemessen hohen Anzahlungs- oder Vorauszahlungsforderungen.
Daran erkennst du die Masche
- Es wird eine sehr hohe Anzahlung weit über 20 Prozent verlangt.
- Der gesamte Reisepreis soll lange vor Reisebeginn gezahlt werden.
- Es wird kein Sicherungsschein ausgehändigt.
Häufige Fragen
Wie hoch darf die Anzahlung sein?
Eine Anzahlung muss angemessen sein. Nach der Rechtsprechung ist in der Regel eine Anzahlung von etwa 20 Prozent des Reisepreises noch zulässig. Deutlich höhere pauschale Anzahlungsklauseln benachteiligen Reisende unangemessen und können unwirksam sein (§ 307 BGB).
Wann muss ich den Rest zahlen?
Den Restbetrag musst du grundsätzlich erst kurz vor Reisebeginn zahlen, üblich sind einige Wochen vorher. Voraussetzung ist regelmäßig, dass dir der Sicherungsschein für die Insolvenzabsicherung der vorausbezahlten Beträge ausgehändigt wurde.
Wozu dient der Sicherungsschein?
Der Sicherungsschein weist nach, dass deine vorausbezahlten Beträge gegen die Insolvenz des Veranstalters abgesichert sind. Ohne ihn solltest du nicht zahlen. Er schützt dich davor, bei einer Pleite des Veranstalters Geld zu verlieren.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.