Anschlussheilbehandlung (AHB) nach Krankenhaus beantragen
Nach bestimmten Operationen oder schweren Erkrankungen schließt sich oft eine Reha an, die Anschlussheilbehandlung (AHB). Sie soll die Genesung sichern. Wichtig ist, sie rechtzeitig – meist schon im Krankenhaus über den Sozialdienst – zu beantragen.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Frühzeitig ansprechen
Sprich den Sozialdienst der Klinik schon während des Aufenthalts an.
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2. Antrag stellen
Lass den AHB-Antrag stellen; der Kostenträger wird geklärt.
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3. Einrichtung wählen
Nutze dein Wunsch- und Wahlrecht bei der Reha-Klinik.
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4. Bei Ablehnung handeln
Gegen eine Ablehnung kannst du fristgerecht Widerspruch einlegen.
Daran erkennst du die Masche
- Die AHB wird zu spät beantragt und der enge Anschluss verpasst.
- Das Wunsch- und Wahlrecht bei der Einrichtung wird nicht genutzt.
- Eine Ablehnung wird ohne Widerspruch hingenommen.
Häufige Fragen
Was ist eine Anschlussheilbehandlung?
Eine medizinische Reha, die sich unmittelbar oder kurz nach einem Krankenhausaufenthalt anschließt, etwa nach Operationen, Herzinfarkt oder Tumorbehandlung. Sie soll den Behandlungserfolg sichern und die Rückkehr in den Alltag oder Beruf fördern.
Wer zahlt die AHB?
Je nach Ziel und Versichertenstatus die Rentenversicherung (vor allem bei Erwerbstätigen, § 15 SGB VI) oder die Krankenkasse (§ 40 SGB V). Der Sozialdienst der Klinik klärt den zuständigen Träger und unterstützt bei der Antragstellung.
Kann ich die Reha-Klinik wählen?
In der Regel hast du ein Wunsch- und Wahlrecht und kannst berechtigte Wünsche zur Einrichtung äußern. Der Träger berücksichtigt sie, soweit sie angemessen sind. Bei einer Ablehnung deiner Wunschklinik lohnt es sich, die Gründe prüfen zu lassen.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.