Zum Inhalt springen

Anschlussheilbehandlung (AHB) nach Krankenhaus beantragen

Nach bestimmten Operationen oder schweren Erkrankungen schließt sich oft eine Reha an, die Anschlussheilbehandlung (AHB). Sie soll die Genesung sichern. Wichtig ist, sie rechtzeitig – meist schon im Krankenhaus über den Sozialdienst – zu beantragen.

In wenigen Minuten zu deinen nächsten Schritten und den passenden fertigen Texten – kostenlos:

Behörden-Schreiben erstellen

Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Die AHB ist eine medizinische Rehabilitation im unmittelbaren Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt. Kostenträger ist je nach Fall die Rentenversicherung (§ 15 SGB VI) oder die Krankenkasse (§ 40 SGB V).
Der Sozialdienst der Klinik unterstützt bei Antrag und Auswahl der Reha-Einrichtung. Bei der AHB hast du oft ein Wunsch- und Wahlrecht bezüglich der Einrichtung.

Was du jetzt tun solltest

  1. 1

    1. Frühzeitig ansprechen

    Sprich den Sozialdienst der Klinik schon während des Aufenthalts an.

  2. 2

    2. Antrag stellen

    Lass den AHB-Antrag stellen; der Kostenträger wird geklärt.

  3. 3

    3. Einrichtung wählen

    Nutze dein Wunsch- und Wahlrecht bei der Reha-Klinik.

  4. 4

    4. Bei Ablehnung handeln

    Gegen eine Ablehnung kannst du fristgerecht Widerspruch einlegen.

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Was ist eine Anschlussheilbehandlung?

Eine medizinische Reha, die sich unmittelbar oder kurz nach einem Krankenhausaufenthalt anschließt, etwa nach Operationen, Herzinfarkt oder Tumorbehandlung. Sie soll den Behandlungserfolg sichern und die Rückkehr in den Alltag oder Beruf fördern.

Wer zahlt die AHB?

Je nach Ziel und Versichertenstatus die Rentenversicherung (vor allem bei Erwerbstätigen, § 15 SGB VI) oder die Krankenkasse (§ 40 SGB V). Der Sozialdienst der Klinik klärt den zuständigen Träger und unterstützt bei der Antragstellung.

Kann ich die Reha-Klinik wählen?

In der Regel hast du ein Wunsch- und Wahlrecht und kannst berechtigte Wünsche zur Einrichtung äußern. Der Träger berücksichtigt sie, soweit sie angemessen sind. Bei einer Ablehnung deiner Wunschklinik lohnt es sich, die Gründe prüfen zu lassen.

Jetzt handeln

Wir stellen dir die fertigen Texte und die richtigen Stellen zusammen.

Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.