Anschlussflug verpasst – Entschädigung bei verspäteter Ankunft
Verpasst du wegen einer Verspätung deinen Anschlussflug und kommst am Endziel mindestens drei Stunden zu spät an, kann dir eine Ausgleichszahlung zustehen. Entscheidend ist, dass es eine einheitliche Buchung war – dann zählt die Verspätung am Endziel, nicht am Zwischenstopp.
In wenigen Minuten zu deinen nächsten Schritten und den passenden fertigen Texten – kostenlos:
Entschädigung fordern →Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen
Was du jetzt tun solltest
- 1
1. Buchung prüfen
War es eine einheitliche Buchung (ein Ticket/eine Buchungsnummer)? Das ist die Grundlage des Anspruchs.
- 2
2. Ankunftsverspätung belegen
Dokumentiere die tatsächliche Ankunftszeit am Endziel und die geplante – maßgeblich sind mindestens drei Stunden.
- 3
3. Ausgleich fordern
Verlange schriftlich die Ausgleichszahlung nach Gesamtdistanz und die Erstattung von Mehrkosten.
- 4
4. Betreuung geltend machen
Bei langer Wartezeit hattest du Anspruch auf Verpflegung und ggf. Hotel – fordere auch diese Kosten zurück.
Daran erkennst du die Masche
- Die Airline rechnet nur die kurze Verspätung des ersten Flugs an statt der Ankunftsverspätung am Ziel.
- Es wird behauptet, bei Umsteigeverbindungen gebe es 'keine' Entschädigung.
- Mehrkosten für Hotel und Verpflegung werden abgelehnt.
Häufige Fragen
Bekomme ich Entschädigung, wenn ich den Anschluss verpasse?
Bei einer einheitlichen Buchung ja, wenn du dadurch mit mindestens drei Stunden Verspätung am Endziel ankommst. Dann gilt je nach Gesamtdistanz die Ausgleichszahlung von 250-600 Euro (EU-Verordnung 261/2004).
Was zählt – die Verspätung am Umstieg oder am Ziel?
Maßgeblich ist die Ankunftsverspätung am Endziel. Selbst wenn der erste Flug nur leicht verspätet war, zählt die durch den verpassten Anschluss entstandene große Verspätung am Endziel.
Was, wenn ich getrennt gebucht habe?
Bei getrennten Buchungen ist die Durchsetzung schwieriger, weil die Flüge rechtlich nicht zusammenhängen. Dann hilft oft nur ein Anspruch gegen die jeweils verspätete Airline. Eine einheitliche Buchung ist deutlich vorteilhafter.
Jetzt handeln
Wir stellen dir die fertigen Texte und die richtigen Stellen zusammen.
Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.