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Anschlussflug verpasst – Entschädigung bei verspäteter Ankunft

Verpasst du wegen einer Verspätung deinen Anschlussflug und kommst am Endziel mindestens drei Stunden zu spät an, kann dir eine Ausgleichszahlung zustehen. Entscheidend ist, dass es eine einheitliche Buchung war – dann zählt die Verspätung am Endziel, nicht am Zwischenstopp.

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Entschädigung fordern

Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Bei einer einheitlichen Buchung kommt es auf die Ankunftsverspätung am Endziel an. Sind es mindestens drei Stunden, steht dir je nach Gesamtdistanz eine Ausgleichszahlung von 250-600 Euro zu (EU-Verordnung 261/2004).
Auch wenn der erste Flug nur leicht verspätet war: Verpasst du dadurch den Anschluss und kommst deutlich zu spät an, zählt die Verspätung am Endziel. Bei getrennten Buchungen ist die Lage schwieriger.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Buchung prüfen

    War es eine einheitliche Buchung (ein Ticket/eine Buchungsnummer)? Das ist die Grundlage des Anspruchs.

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    2. Ankunftsverspätung belegen

    Dokumentiere die tatsächliche Ankunftszeit am Endziel und die geplante – maßgeblich sind mindestens drei Stunden.

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    3. Ausgleich fordern

    Verlange schriftlich die Ausgleichszahlung nach Gesamtdistanz und die Erstattung von Mehrkosten.

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    4. Betreuung geltend machen

    Bei langer Wartezeit hattest du Anspruch auf Verpflegung und ggf. Hotel – fordere auch diese Kosten zurück.

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Bekomme ich Entschädigung, wenn ich den Anschluss verpasse?

Bei einer einheitlichen Buchung ja, wenn du dadurch mit mindestens drei Stunden Verspätung am Endziel ankommst. Dann gilt je nach Gesamtdistanz die Ausgleichszahlung von 250-600 Euro (EU-Verordnung 261/2004).

Was zählt – die Verspätung am Umstieg oder am Ziel?

Maßgeblich ist die Ankunftsverspätung am Endziel. Selbst wenn der erste Flug nur leicht verspätet war, zählt die durch den verpassten Anschluss entstandene große Verspätung am Endziel.

Was, wenn ich getrennt gebucht habe?

Bei getrennten Buchungen ist die Durchsetzung schwieriger, weil die Flüge rechtlich nicht zusammenhängen. Dann hilft oft nur ein Anspruch gegen die jeweils verspätete Airline. Eine einheitliche Buchung ist deutlich vorteilhafter.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.