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Anschlussfinanzierung – Immobilienkredit verlängern

Läuft die Zinsbindung eines Immobilienkredits aus, ist meist noch eine Restschuld offen. Dann braucht es eine Anschlussfinanzierung. Du kannst beim bisherigen Anbieter verlängern oder zu einem anderen wechseln. Mit einem Forward-Darlehen lassen sich Zinsen vorab sichern.

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Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Zum Ende der Zinsbindung kannst du die Konditionen neu verhandeln, den Anbieter wechseln (Umschuldung) oder mit einem Forward-Darlehen heutige Zinsen für die Zukunft sichern. Eine Umschuldung ist oft günstiger als das erste Angebot der Hausbank.
Nach zehn Jahren ab vollständigem Empfang des Darlehens hast du ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht mit sechsmonatiger Frist (§ 489 BGB) – auch bei längerer Zinsbindung, ohne Vorfälligkeitsentschädigung.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Restschuld ermitteln

    Stelle fest, wie hoch die Restschuld zum Ende der Zinsbindung ist.

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    2. Angebote vergleichen

    Hole Angebote der Hausbank und anderer Anbieter ein.

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    3. Sonderkündigung prüfen

    Prüfe, ob das Zehn-Jahres-Sonderkündigungsrecht nach § 489 BGB greift.

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    4. Rechtzeitig handeln

    Kümmere dich frühzeitig, ggf. mit Forward-Darlehen, um Zinsänderungsrisiken.

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Was ist eine Anschlussfinanzierung?

Die Finanzierung der Restschuld eines Immobilienkredits nach Ablauf der ersten Zinsbindung. Du kannst beim bisherigen Anbieter verlängern (Prolongation), zu einem anderen wechseln (Umschuldung) oder mit einem Forward-Darlehen die Zinsen vorab sichern.

Habe ich nach zehn Jahren ein Kündigungsrecht?

Ja. Nach § 489 BGB kannst du ein Darlehen mit gebundenem Sollzins zehn Jahre nach dem vollständigen Empfang mit einer Frist von sechs Monaten kündigen – auch wenn die Zinsbindung länger läuft, und ohne Vorfälligkeitsentschädigung. Das eröffnet eine günstige Umschuldung.

Was ist ein Forward-Darlehen?

Ein Darlehen, das du heute zu aktuellen Zinsen abschließt, das aber erst in der Zukunft – zum Ende deiner Zinsbindung – ausgezahlt wird. So sicherst du dir die heutigen Konditionen gegen einen Zinsaufschlag, falls du steigende Zinsen erwartest.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.