Anschlussfinanzierung – Immobilienkredit verlängern
Läuft die Zinsbindung eines Immobilienkredits aus, ist meist noch eine Restschuld offen. Dann braucht es eine Anschlussfinanzierung. Du kannst beim bisherigen Anbieter verlängern oder zu einem anderen wechseln. Mit einem Forward-Darlehen lassen sich Zinsen vorab sichern.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Restschuld ermitteln
Stelle fest, wie hoch die Restschuld zum Ende der Zinsbindung ist.
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2. Angebote vergleichen
Hole Angebote der Hausbank und anderer Anbieter ein.
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3. Sonderkündigung prüfen
Prüfe, ob das Zehn-Jahres-Sonderkündigungsrecht nach § 489 BGB greift.
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4. Rechtzeitig handeln
Kümmere dich frühzeitig, ggf. mit Forward-Darlehen, um Zinsänderungsrisiken.
Daran erkennst du die Masche
- Du nimmst ungeprüft das erste Angebot der Hausbank an.
- Das Sonderkündigungsrecht nach zehn Jahren wird übersehen.
- Die Anschlussfinanzierung wird zu spät organisiert.
Häufige Fragen
Was ist eine Anschlussfinanzierung?
Die Finanzierung der Restschuld eines Immobilienkredits nach Ablauf der ersten Zinsbindung. Du kannst beim bisherigen Anbieter verlängern (Prolongation), zu einem anderen wechseln (Umschuldung) oder mit einem Forward-Darlehen die Zinsen vorab sichern.
Habe ich nach zehn Jahren ein Kündigungsrecht?
Ja. Nach § 489 BGB kannst du ein Darlehen mit gebundenem Sollzins zehn Jahre nach dem vollständigen Empfang mit einer Frist von sechs Monaten kündigen – auch wenn die Zinsbindung länger läuft, und ohne Vorfälligkeitsentschädigung. Das eröffnet eine günstige Umschuldung.
Was ist ein Forward-Darlehen?
Ein Darlehen, das du heute zu aktuellen Zinsen abschließt, das aber erst in der Zukunft – zum Ende deiner Zinsbindung – ausgezahlt wird. So sicherst du dir die heutigen Konditionen gegen einen Zinsaufschlag, falls du steigende Zinsen erwartest.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.