Lohn trotz unwirksamer Kündigung – Annahmeverzug nutzen
Wehrst du dich erfolgreich gegen eine Kündigung, hast du oft monatelang nicht gearbeitet – trotzdem kann dir für diese Zeit der volle Lohn zustehen. Denn der Arbeitgeber befindet sich im Annahmeverzug: Er hat deine Arbeitskraft nicht angenommen, obwohl du leistungsbereit warst.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Kündigung angreifen
Der Annahmeverzugslohn setzt voraus, dass die Kündigung unwirksam ist – erhebe rechtzeitig Kündigungsschutzklage (3 Wochen).
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2. Leistungsbereitschaft zeigen
Du musst grundsätzlich leistungsbereit sein. Eine ausdrückliche Arbeitsanbietung ist nach unwirksamer Kündigung oft nicht nötig, aber dokumentiere deine Bereitschaft.
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3. Arbeitssuchend melden
Melde dich bei der Agentur für Arbeit und prüfe zumutbare Stellen – sonst droht Anrechnung wegen 'böswilligen Unterlassens'.
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4. Lohn nachfordern
Nach erfolgreichem Prozess machst du den Lohn für die Verzugszeit geltend, abzüglich anzurechnender Beträge (z. B. Arbeitslosengeld geht auf die Agentur über).
Daran erkennst du die Masche
- Du lehnst zumutbare Zwischenjobs ohne Grund ab – das kann angerechnet werden.
- Du versäumst die 3-Wochen-Frist und verlierst damit die Grundlage.
- Du meldest dich nicht arbeitssuchend.
Häufige Fragen
Bekomme ich Lohn, obwohl ich nicht gearbeitet habe?
Wenn die Kündigung unwirksam war und der Arbeitgeber deine Arbeit nicht angenommen hat, ja: Er schuldet den Lohn für die Verzugszeit (§ 615 BGB). Du musst die Arbeit nicht nachholen.
Was wird angerechnet?
Anderweitiger Verdienst in der Zeit, Leistungen wie Arbeitslosengeld (das auf den Träger übergeht) sowie das, was du böswillig zu verdienen unterlassen hast. Deshalb solltest du dich arbeitssuchend melden.
Wie sichere ich diesen Anspruch?
Erhebe fristgerecht Kündigungsschutzklage, dokumentiere deine Leistungsbereitschaft und melde dich arbeitssuchend. Wegen der Feinheiten ist anwaltliche Begleitung sinnvoll.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.