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Lohn trotz unwirksamer Kündigung – Annahmeverzug nutzen

Wehrst du dich erfolgreich gegen eine Kündigung, hast du oft monatelang nicht gearbeitet – trotzdem kann dir für diese Zeit der volle Lohn zustehen. Denn der Arbeitgeber befindet sich im Annahmeverzug: Er hat deine Arbeitskraft nicht angenommen, obwohl du leistungsbereit warst.

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Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Ist die Kündigung unwirksam, schuldet der Arbeitgeber den Lohn für die Zeit, in der er deine Arbeit nicht angenommen hat (Annahmeverzug, § 615 BGB) – ohne dass du nacharbeiten musst.
Anzurechnen ist, was du anderweitig verdient hast oder böswillig zu verdienen unterlassen hast. Melde dich daher arbeitssuchend und nimm zumutbare Angebote ernst, um Abzüge zu vermeiden.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Kündigung angreifen

    Der Annahmeverzugslohn setzt voraus, dass die Kündigung unwirksam ist – erhebe rechtzeitig Kündigungsschutzklage (3 Wochen).

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    2. Leistungsbereitschaft zeigen

    Du musst grundsätzlich leistungsbereit sein. Eine ausdrückliche Arbeitsanbietung ist nach unwirksamer Kündigung oft nicht nötig, aber dokumentiere deine Bereitschaft.

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    3. Arbeitssuchend melden

    Melde dich bei der Agentur für Arbeit und prüfe zumutbare Stellen – sonst droht Anrechnung wegen 'böswilligen Unterlassens'.

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    4. Lohn nachfordern

    Nach erfolgreichem Prozess machst du den Lohn für die Verzugszeit geltend, abzüglich anzurechnender Beträge (z. B. Arbeitslosengeld geht auf die Agentur über).

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Bekomme ich Lohn, obwohl ich nicht gearbeitet habe?

Wenn die Kündigung unwirksam war und der Arbeitgeber deine Arbeit nicht angenommen hat, ja: Er schuldet den Lohn für die Verzugszeit (§ 615 BGB). Du musst die Arbeit nicht nachholen.

Was wird angerechnet?

Anderweitiger Verdienst in der Zeit, Leistungen wie Arbeitslosengeld (das auf den Träger übergeht) sowie das, was du böswillig zu verdienen unterlassen hast. Deshalb solltest du dich arbeitssuchend melden.

Wie sichere ich diesen Anspruch?

Erhebe fristgerecht Kündigungsschutzklage, dokumentiere deine Leistungsbereitschaft und melde dich arbeitssuchend. Wegen der Feinheiten ist anwaltliche Begleitung sinnvoll.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.