Zum Inhalt springen

Annäherungs- und Kontaktverbot nach dem Gewaltschutzgesetz

Wer Gewalt, Bedrohung oder Nachstellung erlebt, kann gerichtlichen Schutz erhalten. Das Gewaltschutzgesetz ermöglicht Anordnungen wie ein Näherungs- und Kontaktverbot oder die Zuweisung der gemeinsamen Wohnung. In akuten Fällen geht es schnell per Eilverfahren.

In wenigen Minuten zu deinen nächsten Schritten und den passenden fertigen Texten – kostenlos:

Schreiben erstellen

Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Bei vorsätzlicher Verletzung von Körper, Gesundheit oder Freiheit sowie bei Bedrohung oder Nachstellung kann das Gericht Schutzanordnungen treffen – etwa ein Verbot, sich zu nähern oder Kontakt aufzunehmen (§ 1 GewSchG).
In dringenden Fällen kann das Gericht im Eilverfahren schnell eine vorläufige Anordnung erlassen. Verstößt die Person dagegen, kann das mit Ordnungsmitteln und sogar strafrechtlich geahndet werden.

Was du jetzt tun solltest

  1. 1

    1. Sicherheit zuerst

    Bei akuter Gefahr wende dich sofort an die Polizei (Notruf 110).

  2. 2

    2. Beweise sichern

    Dokumentiere Vorfälle, Nachrichten, Verletzungen und Zeugen.

  3. 3

    3. Antrag stellen

    Beantrage beim Familiengericht Schutzanordnungen nach dem Gewaltschutzgesetz.

  4. 4

    4. Verstöße melden

    Bei Verstößen gegen das Verbot informiere Gericht und Polizei.

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Wie bekomme ich ein Annäherungsverbot?

Über einen Antrag beim Familiengericht nach dem Gewaltschutzgesetz. Das Gericht kann anordnen, dass die Person sich dir nicht nähert, keinen Kontakt aufnimmt oder bestimmte Orte meidet (§ 1 GewSchG). In dringenden Fällen geht das im Eilverfahren.

Was passiert bei einem Verstoß?

Verstößt die betroffene Person gegen eine Schutzanordnung, kann das Gericht Ordnungsgeld oder Ordnungshaft verhängen. Zudem ist der Verstoß gegen eine vollstreckbare Anordnung strafbar. Melde Verstöße daher Gericht und Polizei.

Brauche ich Beweise?

Beweise helfen sehr. Dokumentiere Vorfälle, sichere Nachrichten, Fotos von Verletzungen und benenne Zeugen. Im Eilverfahren genügt oft die Glaubhaftmachung, etwa durch eine eidesstattliche Versicherung, um schnellen Schutz zu erreichen.

Jetzt handeln

Wir stellen dir die fertigen Texte und die richtigen Stellen zusammen.

Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.