Annäherungs- und Kontaktverbot nach dem Gewaltschutzgesetz
Wer Gewalt, Bedrohung oder Nachstellung erlebt, kann gerichtlichen Schutz erhalten. Das Gewaltschutzgesetz ermöglicht Anordnungen wie ein Näherungs- und Kontaktverbot oder die Zuweisung der gemeinsamen Wohnung. In akuten Fällen geht es schnell per Eilverfahren.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Sicherheit zuerst
Bei akuter Gefahr wende dich sofort an die Polizei (Notruf 110).
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2. Beweise sichern
Dokumentiere Vorfälle, Nachrichten, Verletzungen und Zeugen.
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3. Antrag stellen
Beantrage beim Familiengericht Schutzanordnungen nach dem Gewaltschutzgesetz.
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4. Verstöße melden
Bei Verstößen gegen das Verbot informiere Gericht und Polizei.
Daran erkennst du die Masche
- Vorfälle werden nicht dokumentiert und sind später schwer zu beweisen.
- Trotz akuter Gefahr wird kein Eilantrag gestellt.
- Verstöße gegen ein bestehendes Verbot werden nicht gemeldet.
Häufige Fragen
Wie bekomme ich ein Annäherungsverbot?
Über einen Antrag beim Familiengericht nach dem Gewaltschutzgesetz. Das Gericht kann anordnen, dass die Person sich dir nicht nähert, keinen Kontakt aufnimmt oder bestimmte Orte meidet (§ 1 GewSchG). In dringenden Fällen geht das im Eilverfahren.
Was passiert bei einem Verstoß?
Verstößt die betroffene Person gegen eine Schutzanordnung, kann das Gericht Ordnungsgeld oder Ordnungshaft verhängen. Zudem ist der Verstoß gegen eine vollstreckbare Anordnung strafbar. Melde Verstöße daher Gericht und Polizei.
Brauche ich Beweise?
Beweise helfen sehr. Dokumentiere Vorfälle, sichere Nachrichten, Fotos von Verletzungen und benenne Zeugen. Im Eilverfahren genügt oft die Glaubhaftmachung, etwa durch eine eidesstattliche Versicherung, um schnellen Schutz zu erreichen.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.