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Früher in Rente – Abschläge bei der vorzeitigen Altersrente

Du kannst die Altersrente unter Voraussetzungen vor der Regelaltersgrenze beziehen – allerdings meist mit dauerhaften Abschlägen. Pro Monat des früheren Beginns wird die Rente um 0,3 % gekürzt. Wer besonders lange versichert war, kann teils abschlagsfrei früher gehen.

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Bei vorzeitigem Rentenbeginn beträgt der Abschlag 0,3 % je Monat (maximal je nach Rentenart). Der Abschlag bleibt dauerhaft – auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze.
Wer 45 Jahre auf das Konto bringt (besonders langjährig Versicherte), kann unter Voraussetzungen abschlagsfrei vor der Regelaltersgrenze in Rente gehen. Abschläge lassen sich zudem durch zusätzliche Beiträge ausgleichen.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Rentenkonto klären

    Lass dein Rentenkonto prüfen und eine Rentenauskunft erstellen, um Beginn, Höhe und mögliche Abschläge zu sehen.

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    2. Varianten vergleichen

    Vergleiche den früheren Beginn (mit Abschlag) mit dem regulären Beginn und prüfe, ob du die Voraussetzungen für eine abschlagsfreie Rente erfüllst.

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    3. Ausgleichszahlung prüfen

    Du kannst zu erwartende Abschläge durch zusätzliche Beiträge ganz oder teilweise ausgleichen – frag die Rentenversicherung nach einer Berechnung.

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    4. Hinzuverdienst beachten

    Bedenke, wie sich ein Hinzuverdienst auf deine Rente auswirkt, und stelle den Rentenantrag rechtzeitig vor dem gewünschten Beginn.

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Wie hoch sind die Abschläge?

Bei vorzeitigem Rentenbeginn 0,3 % je Monat des früheren Beginns. Der Abschlag ist dauerhaft und bleibt auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze bestehen.

Kann ich abschlagsfrei früher in Rente?

Unter Umständen ja: Besonders langjährig Versicherte mit 45 Versicherungsjahren können vor der Regelaltersgrenze abschlagsfrei in Rente gehen. Die genauen Altersgrenzen hängen vom Geburtsjahr ab.

Lassen sich Abschläge ausgleichen?

Ja, durch zusätzliche Beiträge an die Rentenversicherung kannst du Abschläge ganz oder teilweise ausgleichen. Lass dir dazu eine Berechnung erstellen und prüfe, ob sich das für dich lohnt.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.