Früher in Rente – Abschläge bei der vorzeitigen Altersrente
Du kannst die Altersrente unter Voraussetzungen vor der Regelaltersgrenze beziehen – allerdings meist mit dauerhaften Abschlägen. Pro Monat des früheren Beginns wird die Rente um 0,3 % gekürzt. Wer besonders lange versichert war, kann teils abschlagsfrei früher gehen.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Rentenkonto klären
Lass dein Rentenkonto prüfen und eine Rentenauskunft erstellen, um Beginn, Höhe und mögliche Abschläge zu sehen.
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2. Varianten vergleichen
Vergleiche den früheren Beginn (mit Abschlag) mit dem regulären Beginn und prüfe, ob du die Voraussetzungen für eine abschlagsfreie Rente erfüllst.
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3. Ausgleichszahlung prüfen
Du kannst zu erwartende Abschläge durch zusätzliche Beiträge ganz oder teilweise ausgleichen – frag die Rentenversicherung nach einer Berechnung.
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4. Hinzuverdienst beachten
Bedenke, wie sich ein Hinzuverdienst auf deine Rente auswirkt, und stelle den Rentenantrag rechtzeitig vor dem gewünschten Beginn.
Daran erkennst du die Masche
- Du unterschätzt, dass der Abschlag dauerhaft bleibt.
- Du beantragst die Rente zu spät und verlierst Monate.
- Du prüfst nicht, ob du abschlagsfrei früher gehen kannst.
Häufige Fragen
Wie hoch sind die Abschläge?
Bei vorzeitigem Rentenbeginn 0,3 % je Monat des früheren Beginns. Der Abschlag ist dauerhaft und bleibt auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze bestehen.
Kann ich abschlagsfrei früher in Rente?
Unter Umständen ja: Besonders langjährig Versicherte mit 45 Versicherungsjahren können vor der Regelaltersgrenze abschlagsfrei in Rente gehen. Die genauen Altersgrenzen hängen vom Geburtsjahr ab.
Lassen sich Abschläge ausgleichen?
Ja, durch zusätzliche Beiträge an die Rentenversicherung kannst du Abschläge ganz oder teilweise ausgleichen. Lass dir dazu eine Berechnung erstellen und prüfe, ob sich das für dich lohnt.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.