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Altersrente für schwerbehinderte Menschen – früher in Rente

Schwerbehinderte Menschen können früher in Altersrente gehen als andere Versicherte. Diese besondere Altersrente ist an einen anerkannten Grad der Behinderung und Wartezeiten geknüpft. Je nach Geburtsjahr ist sie zu einem bestimmten Alter abschlagsfrei möglich.

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Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen setzt einen anerkannten Grad der Behinderung von mindestens 50 und die Erfüllung der Wartezeit von 35 Jahren voraus (§ 37 SGB VI). Sie kann früher beginnen als die Regelaltersrente.
Zur jeweiligen Altersgrenze ist die Rente abschlagsfrei. Ein noch früherer Beginn ist möglich, dann aber mit dauerhaften Abschlägen. Die genauen Altersgrenzen hängen vom Geburtsjahr ab.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Schwerbehinderung sichern

    Stelle sicher, dass ein Grad der Behinderung von mindestens 50 anerkannt ist.

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    2. Wartezeit prüfen

    Kläre, ob die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt ist.

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    3. Altersgrenzen klären

    Bestimme deine abschlagsfreie und frühestmögliche Altersgrenze.

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    4. Antrag stellen

    Stelle den Rentenantrag rechtzeitig vor dem gewünschten Beginn.

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Wann kann ich als Schwerbehinderter in Rente?

Mit einem anerkannten Grad der Behinderung von mindestens 50 und 35 Jahren Wartezeit kannst du die Altersrente für schwerbehinderte Menschen vorzeitig in Anspruch nehmen (§ 37 SGB VI). Die abschlagsfreie und die frühestmögliche Altersgrenze richten sich nach deinem Geburtsjahr.

Ist diese Rente abschlagsfrei?

Zur jeweiligen abschlagsfreien Altersgrenze ja. Gehst du noch früher, sind dauerhafte Abschläge hinzunehmen (in der Regel 0,3 Prozent je Monat des vorgezogenen Beginns, begrenzt auf einen Höchstwert). Die Rente bleibt dann lebenslang gemindert.

Was passiert, wenn die Behinderung wegfällt?

Maßgeblich ist, dass die Schwerbehinderung bei Rentenbeginn vorliegt. Fällt der Grad der Behinderung vorher unter 50, kann der Anspruch auf diese besondere Altersrente entfallen. Achte daher auf die Gültigkeit deines Schwerbehindertenausweises und etwaige Nachprüfungen.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.