Altersrente für schwerbehinderte Menschen – früher in Rente
Schwerbehinderte Menschen können früher in Altersrente gehen als andere Versicherte. Diese besondere Altersrente ist an einen anerkannten Grad der Behinderung und Wartezeiten geknüpft. Je nach Geburtsjahr ist sie zu einem bestimmten Alter abschlagsfrei möglich.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Schwerbehinderung sichern
Stelle sicher, dass ein Grad der Behinderung von mindestens 50 anerkannt ist.
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2. Wartezeit prüfen
Kläre, ob die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt ist.
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3. Altersgrenzen klären
Bestimme deine abschlagsfreie und frühestmögliche Altersgrenze.
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4. Antrag stellen
Stelle den Rentenantrag rechtzeitig vor dem gewünschten Beginn.
Daran erkennst du die Masche
- Die Schwerbehinderung läuft vor Rentenbeginn aus.
- Ein früher Rentenbeginn wird ohne Blick auf die Abschläge gewählt.
- Die Wartezeit ist nicht vollständig erfüllt.
Häufige Fragen
Wann kann ich als Schwerbehinderter in Rente?
Mit einem anerkannten Grad der Behinderung von mindestens 50 und 35 Jahren Wartezeit kannst du die Altersrente für schwerbehinderte Menschen vorzeitig in Anspruch nehmen (§ 37 SGB VI). Die abschlagsfreie und die frühestmögliche Altersgrenze richten sich nach deinem Geburtsjahr.
Ist diese Rente abschlagsfrei?
Zur jeweiligen abschlagsfreien Altersgrenze ja. Gehst du noch früher, sind dauerhafte Abschläge hinzunehmen (in der Regel 0,3 Prozent je Monat des vorgezogenen Beginns, begrenzt auf einen Höchstwert). Die Rente bleibt dann lebenslang gemindert.
Was passiert, wenn die Behinderung wegfällt?
Maßgeblich ist, dass die Schwerbehinderung bei Rentenbeginn vorliegt. Fällt der Grad der Behinderung vorher unter 50, kann der Anspruch auf diese besondere Altersrente entfallen. Achte daher auf die Gültigkeit deines Schwerbehindertenausweises und etwaige Nachprüfungen.
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