Alleiniges Sorgerecht beantragen – Voraussetzungen
Nach einer Trennung bleibt es meist beim gemeinsamen Sorgerecht. Nur wenn das dem Kindeswohl am besten entspricht, überträgt das Familiengericht einem Elternteil das alleinige Sorgerecht. Entscheidend ist immer das Wohl des Kindes, nicht der Streit der Eltern.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Anlass klären
Prüfe, ob es sachliche Gründe für die Übertragung gibt (z. B. fehlende Kooperationsfähigkeit, Gefährdung).
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2. Antrag stellen
Stelle beim Familiengericht den Antrag auf Übertragung der alleinigen Sorge.
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3. Kindeswohl darlegen
Lege dar, warum die Übertragung dem Wohl des Kindes dient.
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4. Verfahren begleiten
Rechne mit Anhörung, Jugendamt und ggf. Verfahrensbeistand des Kindes.
Daran erkennst du die Masche
- Der Antrag stützt sich nur auf Konflikte zwischen den Eltern.
- Das Kindeswohl wird nicht in den Mittelpunkt gestellt.
- Wichtige Belege für eine Gefährdung fehlen.
Häufige Fragen
Wann bekomme ich das alleinige Sorgerecht?
Wenn das Familiengericht überzeugt ist, dass die alleinige Sorge dem Kindeswohl am besten entspricht (§ 1671 BGB) – etwa weil die Eltern in Sorgefragen nicht mehr zusammenarbeiten können oder eine Gefährdung droht. Der bloße Trennungswunsch genügt nicht.
Wie läuft das Verfahren ab?
Nach dem Antrag hört das Gericht beide Eltern und oft das Kind an, beteiligt das Jugendamt und bestellt bei Bedarf einen Verfahrensbeistand. Im Mittelpunkt steht stets das Wohl des Kindes, nicht der Streit der Eltern.
Was ist mit dem Umgangsrecht?
Das alleinige Sorgerecht ändert nichts daran, dass das Kind in der Regel Umgang mit beiden Elternteilen haben soll. Sorgerecht und Umgangsrecht sind zu unterscheiden: Auch ohne Sorgerecht bleibt das Umgangsrecht grundsätzlich bestehen.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.