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Betrunken Fahrrad fahren – das kann teuer werden

Nach ein paar Bier lieber das Rad nehmen statt das Auto? Vorsicht: Auch auf dem Fahrrad kannst du dich strafbar machen. Die Folgen reichen bis zur MPU und treffen sogar deinen Autoführerschein.

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Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Ab 1,6 Promille gilt auf dem Fahrrad die absolute Fahruntüchtigkeit – das ist eine Straftat (Trunkenheit im Verkehr, § 316 StGB). Üblich sind dann eine MPU-Anordnung und das Risiko, auch die Fahrerlaubnis fürs Auto zu verlieren.
Schon ab 0,3 Promille kann es strafbar werden, wenn du Ausfallerscheinungen zeigst oder einen Unfall verursachst (relative Fahruntüchtigkeit). Eine Bußgeldgrenze wie die 0,5-Promille-Regel beim Auto gibt es beim Fahrrad nicht – es geht direkt um die Strafbarkeit.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Risiko kennen

    Ab 1,6 Promille drohen Strafverfahren, MPU und Probleme mit dem Autoführerschein.

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    2. Bei Ausfallerscheinungen

    Schon ab 0,3 Promille mit Auffälligkeiten/Unfall kann eine Straftat vorliegen.

  3. 3

    3. Im Ernstfall schweigen

    Bei einem Vorwurf keine Angaben zur Sache machen und eine Verteidigung einschalten.

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    4. Lieber schieben

    Im Zweifel das Rad schieben oder anders nach Hause kommen – das erspart viel Ärger.

Häufige Fragen

Ab wie viel Promille ist Fahrradfahren strafbar?

Ab 1,6 Promille gilt auf dem Fahrrad die absolute Fahruntüchtigkeit – das ist eine Straftat (§ 316 StGB), in der Regel verbunden mit einer MPU-Anordnung und dem Risiko, auch den Autoführerschein zu verlieren. Schon ab 0,3 Promille kann es strafbar sein, wenn du Ausfallerscheinungen zeigst oder einen Unfall baust (relative Fahruntüchtigkeit).

Kann ich wegen einer Trunkenheitsfahrt auf dem Rad meinen Autoführerschein verlieren?

Ja, das ist die unangenehme Folge: Eine Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad (vor allem ab 1,6 Promille) kann Zweifel an deiner Fahreignung begründen. Die Fahrerlaubnisbehörde kann dann eine MPU verlangen und im Ergebnis auch die Fahrerlaubnis fürs Auto entziehen. Deshalb ist Alkohol auf dem Rad keineswegs harmlos.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.