Betrunken Fahrrad fahren – das kann teuer werden
Nach ein paar Bier lieber das Rad nehmen statt das Auto? Vorsicht: Auch auf dem Fahrrad kannst du dich strafbar machen. Die Folgen reichen bis zur MPU und treffen sogar deinen Autoführerschein.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Risiko kennen
Ab 1,6 Promille drohen Strafverfahren, MPU und Probleme mit dem Autoführerschein.
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2. Bei Ausfallerscheinungen
Schon ab 0,3 Promille mit Auffälligkeiten/Unfall kann eine Straftat vorliegen.
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3. Im Ernstfall schweigen
Bei einem Vorwurf keine Angaben zur Sache machen und eine Verteidigung einschalten.
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4. Lieber schieben
Im Zweifel das Rad schieben oder anders nach Hause kommen – das erspart viel Ärger.
Häufige Fragen
Ab wie viel Promille ist Fahrradfahren strafbar?
Ab 1,6 Promille gilt auf dem Fahrrad die absolute Fahruntüchtigkeit – das ist eine Straftat (§ 316 StGB), in der Regel verbunden mit einer MPU-Anordnung und dem Risiko, auch den Autoführerschein zu verlieren. Schon ab 0,3 Promille kann es strafbar sein, wenn du Ausfallerscheinungen zeigst oder einen Unfall baust (relative Fahruntüchtigkeit).
Kann ich wegen einer Trunkenheitsfahrt auf dem Rad meinen Autoführerschein verlieren?
Ja, das ist die unangenehme Folge: Eine Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad (vor allem ab 1,6 Promille) kann Zweifel an deiner Fahreignung begründen. Die Fahrerlaubnisbehörde kann dann eine MPU verlangen und im Ergebnis auch die Fahrerlaubnis fürs Auto entziehen. Deshalb ist Alkohol auf dem Rad keineswegs harmlos.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.