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Alkohol am Steuer – Promillegrenzen und Folgen

Beim Fahren unter Alkoholeinfluss gibt es mehrere Grenzen mit ganz unterschiedlichen Folgen – von der Ordnungswidrigkeit bis zur Straftat. Für Fahranfänger und in der Probezeit gilt zudem ein absolutes Alkoholverbot.

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Ab 0,5 Promille liegt in der Regel eine Ordnungswidrigkeit vor (§ 24a StVG). Ab 1,1 Promille gilt absolute Fahruntüchtigkeit und es liegt eine Straftat vor (§ 316 StGB); schon ab 0,3 Promille kann bei Ausfallerscheinungen eine Straftat gegeben sein.
Für Fahranfänger in der Probezeit und unter 21 Jahren gilt ein absolutes Alkoholverbot (0,0 Promille). Schon geringe Mengen führen zu Sanktionen und Maßnahmen.

Was du jetzt tun solltest

  1. 1

    1. Vorwurf einordnen

    Kläre, ob dir eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat vorgeworfen wird.

  2. 2

    2. Schweigen nutzen

    Du musst dich zur Sache nicht äußern; Angaben zur Person genügen.

  3. 3

    3. Akteneinsicht

    Lass Messung, Blutprobe und Verfahren prüfen, bevor du dich äußerst.

  4. 4

    4. Folgen abwägen

    Bedenke Fahrverbot, Fahrerlaubnisentzug, MPU und Probezeitfolgen.

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Ab welcher Promillegrenze mache ich mich strafbar?

Ab 1,1 Promille gilt absolute Fahruntüchtigkeit und es liegt eine Straftat vor (§ 316 StGB). Schon ab 0,3 Promille kann eine Straftat vorliegen, wenn es Ausfallerscheinungen oder einen Unfall gibt. Zwischen 0,5 und 1,1 Promille ist es regelmäßig eine Ordnungswidrigkeit (§ 24a StVG).

Was gilt für Fahranfänger?

In der Probezeit und für Fahrer unter 21 Jahren gilt ein absolutes Alkoholverbot von 0,0 Promille. Schon ein Verstoß führt zu Bußgeld, Punkt, Verlängerung der Probezeit und Aufbauseminar.

Muss ich bei einer Kontrolle Angaben machen?

Zur Person musst du Angaben machen (Name, Anschrift). Zur Sache – also zu Alkoholkonsum oder Fahrt – musst du dich nicht äußern. Es ist oft ratsam, zunächst zu schweigen und die Vorwürfe vor einer Äußerung prüfen zu lassen.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.