Alkohol am Steuer – Promillegrenzen und Folgen
Beim Fahren unter Alkoholeinfluss gibt es mehrere Grenzen mit ganz unterschiedlichen Folgen – von der Ordnungswidrigkeit bis zur Straftat. Für Fahranfänger und in der Probezeit gilt zudem ein absolutes Alkoholverbot.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Vorwurf einordnen
Kläre, ob dir eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat vorgeworfen wird.
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2. Schweigen nutzen
Du musst dich zur Sache nicht äußern; Angaben zur Person genügen.
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3. Akteneinsicht
Lass Messung, Blutprobe und Verfahren prüfen, bevor du dich äußerst.
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4. Folgen abwägen
Bedenke Fahrverbot, Fahrerlaubnisentzug, MPU und Probezeitfolgen.
Daran erkennst du die Masche
- Du machst voreilig Angaben zur Sache ohne vorherige Prüfung.
- Die Tragweite (Straftat, Fahrerlaubnisentzug, MPU) wird unterschätzt.
- Probezeit- oder Aufbauseminar-Folgen werden übersehen.
Häufige Fragen
Ab welcher Promillegrenze mache ich mich strafbar?
Ab 1,1 Promille gilt absolute Fahruntüchtigkeit und es liegt eine Straftat vor (§ 316 StGB). Schon ab 0,3 Promille kann eine Straftat vorliegen, wenn es Ausfallerscheinungen oder einen Unfall gibt. Zwischen 0,5 und 1,1 Promille ist es regelmäßig eine Ordnungswidrigkeit (§ 24a StVG).
Was gilt für Fahranfänger?
In der Probezeit und für Fahrer unter 21 Jahren gilt ein absolutes Alkoholverbot von 0,0 Promille. Schon ein Verstoß führt zu Bußgeld, Punkt, Verlängerung der Probezeit und Aufbauseminar.
Muss ich bei einer Kontrolle Angaben machen?
Zur Person musst du Angaben machen (Name, Anschrift). Zur Sache – also zu Alkoholkonsum oder Fahrt – musst du dich nicht äußern. Es ist oft ratsam, zunächst zu schweigen und die Vorwürfe vor einer Äußerung prüfen zu lassen.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.