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Änderungskündigung – schlechtere Bedingungen akzeptieren oder klagen?

Bei einer Änderungskündigung kündigt der Arbeitgeber dein Arbeitsverhältnis und bietet zugleich an, es zu geänderten – meist schlechteren – Bedingungen fortzusetzen (z. B. weniger Gehalt, anderer Ort). Du hast drei Möglichkeiten: annehmen, ablehnen oder unter Vorbehalt annehmen.

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Du kannst die Änderung 'unter Vorbehalt' annehmen und gleichzeitig klagen, ob sie sozial gerechtfertigt ist (§ 2 KSchG). So riskierst du nicht den Arbeitsplatz und lässt die Verschlechterung trotzdem prüfen.
Den Vorbehalt musst du innerhalb der Kündigungsfrist, spätestens binnen drei Wochen ab Zugang erklären, und ebenso fristgerecht Klage erheben. Versäumst du das, gelten die schlechteren Bedingungen.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Angebot und Fristen erfassen

    Notiere Zugangsdatum, die neuen Bedingungen und die Kündigungsfrist. Es laufen enge Fristen.

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    2. Unter Vorbehalt annehmen

    Erkläre fristgerecht schriftlich die Annahme 'unter dem Vorbehalt der sozialen Rechtfertigung'. So bleibst du beschäftigt.

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    3. Änderungsschutzklage erheben

    Reiche binnen drei Wochen ab Zugang Klage ein, damit das Gericht prüft, ob die Änderung gerechtfertigt ist.

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    4. Beraten lassen

    Ob annehmen, ablehnen oder Vorbehalt – das hat Folgen. Lass dich vor der Entscheidung beraten.

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Was ist eine Änderungskündigung?

Eine Kündigung verbunden mit dem Angebot, das Arbeitsverhältnis zu geänderten Bedingungen fortzusetzen. Du kannst annehmen, ablehnen oder unter Vorbehalt annehmen und gerichtlich prüfen lassen (§ 2 KSchG).

Was bedeutet Annahme unter Vorbehalt?

Du arbeitest zu den neuen Bedingungen weiter, lässt aber gerichtlich klären, ob die Änderung sozial gerechtfertigt ist. So riskierst du nicht den Job und kannst die Verschlechterung trotzdem angreifen.

Welche Frist muss ich beachten?

Den Vorbehalt musst du fristgerecht erklären (innerhalb der Kündigungsfrist, spätestens drei Wochen nach Zugang) und ebenso fristgerecht Klage erheben. Sonst gelten die geänderten Bedingungen endgültig.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.