Auto abgeschleppt? Welche Abschleppkosten du zahlen musst
Dein Auto ist weg – abgeschleppt? Ob vom Privatgrundstück oder im öffentlichen Verkehr: Abschleppen kann zulässig sein, aber du musst nur die angemessenen, tatsächlich erforderlichen Kosten tragen. Überhöhte Forderungen kannst du angreifen.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Fahrzeug orten
Frag bei Polizei/Ordnungsamt (öffentlicher Raum) oder beim Grundstückseigentümer/der Firma (Privatgrund) nach Standort und Abschleppfirma.
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2. Herausgabe verlangen
Du hast Anspruch auf Herausgabe Zug um Zug gegen Zahlung der berechtigten Kosten. Lass dir eine detaillierte Quittung geben.
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3. Kosten prüfen
Sind Abschlepp- und Standkosten angemessen? Überhöhte Posten kannst du beanstanden.
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4. Überhöhtes zurückfordern
Zahle bei Bedarf unter Vorbehalt und fordere den überhöhten Anteil schriftlich zurück.
Häufige Fragen
Muss ich jede Abschleppforderung zahlen?
Nein, nur die erforderlichen und angemessenen Kosten. Überhöhte Pauschalen oder unverhältnismäßige Standgebühren musst du nicht hinnehmen. Du kannst unter Vorbehalt zahlen, um dein Auto zu bekommen, und den überhöhten Teil zurückfordern.
Bekomme ich mein Auto nur gegen Zahlung zurück?
Die Herausgabe erfolgt in der Regel Zug um Zug gegen Zahlung der berechtigten Kosten. Lass dir eine detaillierte Aufstellung geben. Hältst du Teile für überhöht, zahle unter Vorbehalt und gehe anschließend gegen den überhöhten Anteil vor.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.