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Auto abgeschleppt? Welche Abschleppkosten du zahlen musst

Dein Auto ist weg – abgeschleppt? Ob vom Privatgrundstück oder im öffentlichen Verkehr: Abschleppen kann zulässig sein, aber du musst nur die angemessenen, tatsächlich erforderlichen Kosten tragen. Überhöhte Forderungen kannst du angreifen.

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Kosten prüfen / zurückfordern

Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Wurdest du verbotswidrig abgestellt, kann das Abschleppen rechtmäßig sein. Du schuldest aber nur die erforderlichen und angemessenen Kosten – nicht jede überhöhte Pauschale (z. B. überzogene 'Standgebühren').
Dein Fahrzeug muss dir Zug um Zug gegen Zahlung der berechtigten Kosten herausgegeben werden. Hältst du die Forderung für überhöht, kannst du unter Vorbehalt zahlen und den überhöhten Teil zurückfordern.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Fahrzeug orten

    Frag bei Polizei/Ordnungsamt (öffentlicher Raum) oder beim Grundstückseigentümer/der Firma (Privatgrund) nach Standort und Abschleppfirma.

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    2. Herausgabe verlangen

    Du hast Anspruch auf Herausgabe Zug um Zug gegen Zahlung der berechtigten Kosten. Lass dir eine detaillierte Quittung geben.

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    3. Kosten prüfen

    Sind Abschlepp- und Standkosten angemessen? Überhöhte Posten kannst du beanstanden.

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    4. Überhöhtes zurückfordern

    Zahle bei Bedarf unter Vorbehalt und fordere den überhöhten Anteil schriftlich zurück.

Häufige Fragen

Muss ich jede Abschleppforderung zahlen?

Nein, nur die erforderlichen und angemessenen Kosten. Überhöhte Pauschalen oder unverhältnismäßige Standgebühren musst du nicht hinnehmen. Du kannst unter Vorbehalt zahlen, um dein Auto zu bekommen, und den überhöhten Teil zurückfordern.

Bekomme ich mein Auto nur gegen Zahlung zurück?

Die Herausgabe erfolgt in der Regel Zug um Zug gegen Zahlung der berechtigten Kosten. Lass dir eine detaillierte Aufstellung geben. Hältst du Teile für überhöht, zahle unter Vorbehalt und gehe anschließend gegen den überhöhten Anteil vor.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.